Verbotenes Online-Glücksspiel – Spieler erhält 38.700 Euro zurück
Bis zum 1. Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Das Verbot schließt auch das Angebot von Online-Glücksspielen ein. Die ElectraWorks Limited hat sich nicht an dieses Verbot gehalten, daher muss sie dem Spieler seine Verluste erstatten. Interessant: Das gilt nicht nur für die Glücksspiele, sondern auch für die Sportwetten, die der Kläger abgeschlossen hat“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger hatte über eine Web-Seite der ElectraWorks, die auch in deutscher Sprache verfügbar ist, von seinem Wohnsitz in Deutschland aus an Online-Glücksspielen und diversen Sportwetten teilgenommen. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf rund 38.700 Euro, ca. 13.200 Euro davon entfallen auf Sportwetten. Von der Anbieterin forderte er seine Verluste zurück und hatte Erfolg.
Die Anbieterin habe keine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gehabt. Ihr sei es generell und von vornherein verboten gewesen, die Online-Glücksspiele und auch die Sportwetten anzubieten. Damit habe sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag in seiner zu dieser Zeit geltenden Form verstoßen, stellte das LG Nürnberg-Fürth klar. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Anbieterin habe die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt. Daher müsse sie dem Kläger die Verluste ersetzen, so das Gericht.
„Für Online-Glücksspiel in Deutschland gelten zwar seit dem 1. Juli 2021 gelockerte Regelungen. Diese sind jedoch nicht rückwirkend wirksam. Spieler haben in vielen Fällen gute Aussichten, ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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