Verbraucher & Recht

Dr. Stoll & Sauer hält im VW-Abgasskandal noch nichts für verjährt / BGH kassiert Urteil zur Verjährung

VW kann sich des ersten Diesel-Abgasskandals auch nicht über das Thema Verjährung entledigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 29. Juli 2021 in seinem Urteil klar, dass Verbraucher nicht bereits nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 zwingend informiert gewesen sein mussten. Klagen aus dem Jahr 2019 oder sogar noch später könnten daher Erfolg haben. Zudem verhindert der Start der Musterfeststellungsklage gegen VW im Jahr 2018, dass Ansprüche der Betroffenen verjähren – selbst dann, wenn sich der Kläger erst 2019 zur Musterklage angemeldet hatte (Az. VI ZR 1118/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht im Urteil Rückenwind für über 20.000 ausstehende VW-Verfahren. Von eingetretener Verjährung kann keine Rede sein. Selbst wenn die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist, greift der Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber führen derzeit die Musterfeststellungsklage gegen Daimler.

VW-Skandal: Rechtsprechung geht von Verjährung nicht vor 2019 aus

Mehr als 20.000 Klagen sind im Diesel-Abgasskandal der VW AG erst 2019 oder später erhoben worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass diese Verbraucher nicht unbedingt zu lange gewartet haben. Bereits in einer ersten Rechtsauffassung hatte der BGH-Senat erkennen lassen, dass es trotz des Medienechos zum Bekanntwerden des VW-Skandals 2015 nicht erwiesen, dass der Verbraucher informiert gewesen sei. Niemand sei verpflichtet, die Berichterstattung zu verfolgen. Jetzt verwies der BGH in seinem vorliegenden Urteil das entsprechende Verfahren an das Oberlandesgericht Naumburg zurück. Das muss nun klären, ob der Verbraucher bereits im Jahr 2015 davon Kenntnis hatte, dass sein Fahrzeug im Diesel-Abgasskandal verwickelt war. Lässt sich dieser Nachweis nicht bringen, wird es für VW vor Gericht eng und die Aussicht des Verbrauchers auf Schadensersatz steigen enorm. Denn es ist klar, dass VW die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Der BGH hatte sich bereits zur Verjährung geäußert. In dem Verfahren hatte der Kläger eingestanden, 2015 über den Skandal informiert gewesen zu sein. Daher war für den BGH der Skandal in diesem Fall bereits Ende 2018 verjährt (Az. VI ZR 739/20). In der Mehrzahl der Verfahren vor deutschen Gerichten war es der Volkswagen AG dagegen nichtgelungen, dem Käufer eine Kenntnis des Skandals bereits 2015 nachzuweisen. Die Rechtsprechung der Instanzen geht daher mehrheitlich von einer Verjährung nicht vor Ende 2019 aus, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler Professor Michael Heese auf seiner Internetseite ausführt.

Klagen gegen VW sind auch aktuell weiterhin erfolgsversprechend

Wer glaubt, dass der Abgasskandal bei VW um den Motor EA189 mittels Verjährung zu Ende geht, irrt gewaltig. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart haben VW zu Schadensersatz verurteilt, obwohl zum Teil die Klagen erst 2020 eingereicht worden waren. Hintergrund der verbraucherfreundlichen OLG-Urteile ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach §852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen Verjährung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorsätzliche und sittenwidrige Handlung nach §826 BGB – wie im Fall von VW. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält daher Klagen gegen VW auch 2021 für aussichtsreich. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf. Zum Restschadensersatz hat sich der BGH bisher nur insofern geäußert, dass ein Gericht den Kläger auf diese Möglichkeit nicht hinweisen müsse.

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Vier Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Allerdings hat das BGH das Thema in einem anderen Urteil konkretisiert und festgestellt, dass die Kenntnis des Verbrauchers über den Skandal vom Gericht festgestellt werden muss (Az. VI ZR 1118/20). Daher sind auch Klagen ab dem Jahr 2019 noch erfolgsversprechend. Ist diese dreijährige Verjährung jedoch bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden ( 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.

Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist (: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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