Verbraucher & Recht

Energie- und Bauberatung für Hochwasserbetroffene

  • Für Hochwasserbetroffene bietet die Verbraucherzentrale ab sofort mittwochs von 16 bis 20 Uhr eine telefonische Energieberatung sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr eine telefonische Bauberatung an. Eine Terminvereinbarung für beide Angebote ist unter 0800 60 75 600 erforderlich.
  • Expertinnen und Experten beantworten Fragen rund um Energieträger, Heizung und Wärmedämmung sowie Trockenlegung und Wiederherstellung von Gebäuden.
  • Weitere Informationen rund um Hochwasserschäden bietet die Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale-rlp.de/hochwasserschaden.

(VZ-RLP / 30.07.2021) Nach den ersten Aufräumarbeiten in den Flutgebieten und der Schadensbegutachtung stehen viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer vor elementaren Fragen. Diese reichen von der möglichst schnellen Reparatur oder Kompletterneuerung der Heizungsanlage bis zur Wärmedämmung und Sanierung des Gebäudes. Im Extremfall muss das ganze Haus neu aufgebaut werden.

„Ausgelaufenes Heizöl belastet die Umwelt und kann durch Eindringen ins Mauerwerk eines Hauses immensen Schaden anrichten. Für Flutopfer stellt sich daher die Frage, ob sie auch künftig auf Heizöl als Energieträger setzen sollten und welche Alternativen es gibt“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In bestimmten Hochwasser-Regionen ist die (Neu)Installation von Ölheizungen schon jetzt nicht mehr erlaubt.“

Die fossilen Energieträger Heizöl, Erd- und Flüssiggas sind aufgrund des Klimawandels im Wärmebereich nicht mehr zukunftsfähig. Daher lohnt ein Blick auf die Alternativen, die zudem üppig gefördert werden. Optionen sind elektrische Wärmepumpen, Holzpelletheizungen, gegebenenfalls auch Nahwärmenetze und als Ergänzung Solaranlagen für Warmwasser und Heizung. Zwar sind auch diese Anlagen bei Hochwasser gefährdet. Allerdings gibt es bei ihnen keine Probleme mit ausgelaufenem Heizöl. Worauf man beim Einbau dieser Anlagen gerade in hochwassergefährdeten Gebieten achten sollte, erklären die Energieberater der Verbraucherzentrale.

Bevor Bauteile wie Keller, Außen- und Innenwände oder Decken saniert werden können, steht die Trocknung an. Vorher müssen häufig noch vorhandene Beschichtungen wie Putz oder Bodenbeläge entfernt werden. Der Trocknungsvorgang sollte mit einer kontrollierenden Feuchtemessung begleitet werden. Bei der Auswahl der neuen Materialien wie Putze und Bodenbeläge ist auf die Widerstandsfähigkeit gegen Feuchteeintrag zu achten.

Bei der Wärmedämmung von Häusern ist darüber hinaus die passende Auswahl der Dämmstoffe sehr wichtig. Die Dämmstoffe müssen zum Einbauort passen und haben unterschiedliche Eigenschaften bezüglich der Druckfestigkeit und Feuchtetoleranz.

Die telefonische Energieberatung der Verbraucherzentrale für die Geschädigten aus Hochwassergebieten findet mittwochs von 16 bis 20 Uhr statt.

Die telefonische Bauberatung der Verbraucherzentrale für die Geschädigten aus Hochwassergebieten findet donnerstags von 14 bis 17 Uhr statt.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 60 75 600 muss für beide Angebote ein individueller Termin vereinbart werden. Die Fachberaterinnen und Fachberater rufen dann zum vereinbarten Termin zurück.

Informationen rund um Hochwasserschäden und Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/hochwasserschaden. Dort finden Geschädigte auch weitere Telefonnummern zu rechtlichen und Versicherungsfragen.

Informationen zu Energiethemen gibt es unter www.energieberatung-rlp.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

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