Novellierung des Wohnraumversorgungsgesetzes
„Es ist erschreckend, dass eine Partei, die sich rühmt den Kern der heutigen betrieblichen Mitbestimmung durch eine Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1972 im Rahmen der sozialliberalen Koalition wesentlich geprägt zu haben, heute nicht mal einfache Mitwirkungsrechte beim Wohnen mitträgt“.
Dabei sind die aktuellen Vorschläge zur Novelle des Gesetzes von einer wirklichen Mitbestimmung der Mieter und Mieterinnen weit entfernt. Aus Sicht des Mietervereins braucht es vielmehr deutlich weitergehende Regeln, wie wir sie für kommunale Wohnungsunternehmen beispielhaft mit der damaligen WIR (heute Gewobag) bis zum Jahr 2000 schon umgesetzt hatten. Einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte sehen wir nicht.
Im Gegenteil, dass grundgesetzliche geschützte Eigentum hat immer auch mit der Nutzung zu tun. Das Bundesver-fassungsgericht hat Mietern und Mieterinnen ein quasi „grundrechtliches Eigentum“ an der selbst bewohnten Wohnung zugestanden. Ein Eigentumsbegriff, der die Freiheit der gemeinschaftlichen Nutzung massiv beschränkt, ist historisch überkommen. Wir erinnern daran, dass die Arbeitgeber 1977 vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten, die betriebliche Mitbestimmung als verfassungswidrig zu erklären.
Tatsächliche Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter erhöhen die Freiheit. Dafür tritt der Berli-ner Mieterverein ein. Deshalb braucht es eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes, die endlich wieder tatsächliche Mitbestimmungsrechte absichert. Die grundsätzliche Weigerung dazu von Seiten der SPD kann nicht akzeptiert werden. Auch der konkrete Vorschlag von Senator Scheel (Linke) ist unzureichend.
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