Verbraucher & Recht

Stromversorger verweigert Auszahlung von Guthaben – Was Betroffene tun können

Immer wieder kommt es vor, dass Stromversorger Guthaben aus Rechnungen nicht auszahlen. Ein Guthaben kann entstehen, wenn zu hohe Abschläge gezahlt wurden oder Kunden beim Energieverbrauch sparsam waren. Oft entstehen Gutachten auch durch den „Neukundenbonus“ nach dem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Die Versorger zahlen den Bonus in der Regel nicht sofort aus, sondern verrechnen ihn in der Jahresrechnung.

Was können Kundinnen und Kunden tun, wenn Anbieter mit fadenscheinigen Begründungen die Zahlung des Guthabens verweigern oder verzögern? Sie können das Gutachten entweder mit ihren laufenden Abschlägen verrechnen oder eine formlose Verbraucherbeschwerde beim Versorger einlegen. Auf diese Beschwerde muss das Unternehmen innerhalb von vier Wochen reagieren. Beratung und Unterstützung bieten die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Für weitere Informationen und Terminvereinbarung

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

Ausführliche Informationen zum Thema sind auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/wenn-energieanbieter-guthaben-oder-bonus-nicht-auszahlen-10913

Über die Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

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