Sicherheit von Anfang an
Sind beispielsweise Berufsstarter aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, können sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der besondere Schutz gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit. Grundsätzlich genügt auch hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, wenn im Unfallzeitpunkt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Nach einem Jahr gilt der Schutz auch, wenn Auszubildende wegen eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten: Sie können dann eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende ihrer Schulzeit oder einer anderen Ausbildung eintritt und sie innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich dann nicht nur nach den wenigen bisher eingezahlten Beiträgen. Vielmehr wird so gerechnet, als hätte die oder der Betroffene bis zum regulären Rentenalter – derzeit 65 Jahre und 10 Monate – Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt.
Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“ im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern mit rund 3.000 Beschäftigten ist einer der größten Arbeitgeber der Region. Sie ist mit ihren beiden Standorten in Bayreuth und Würzburg, den acht Auskunfts- und Beratungsstellen und den trägereigenen Rehakliniken der Ansprechpartner in der Region für Prävention, Rehabilitation, Rente und zusätzliche Altersvorsorge.
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