Verbraucher & Recht

Bestway® erzielt einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg wegen Patentverletzung gegen Jilong

Die Geschäftsführung der Bestway® Deutschland GmbH hat bekannt gegeben, dass in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg gegen Unternehmen der Unternehmensgruppe Jilong, China, zugunsten von Bestway® entschieden wurde.

Der Rechtsstreit betrifft den deutschen Teil des auf Bestway® Inflatables & Material Corp., China, eingetragenen Europäischen Patents EP 3 001 118 B1. Dieses schützt eine verbesserte sogenannte „Positive Temperature Coefficient (PTC-) Heizeinheit“. Eine solche wird in Pumpen zum Aufpumpen und Heizen von aufblasbaren Whirlpools & SPAs verwendet. Die Veröffentlichung der Patenterteilung erfolgte am 6. Mai 2020.

Gemäß des einstweiligen Verfügungsbeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 19. April 2021 hat es Jilong (Jiangsu Jilong Sport and Leisure Products Co., Ltd., Jilong Leisure Products Europe Ltd., Shanghai Jilong Sports and Leisure Products Co., Ltd, Shanghai Jilong Plastic Products Co., Ltd und Shanghai Jilong Economy Development Co., Ltd.) zu unterlassen, patentverletzende Produkte, wie den aufblasbaren SPA-Whirlpool „Venice“ der Marke „Avenli“, die eine durch das Patent von Bestway® geschützten PTC-Heizeinheit aufweisen, in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Die einstweilige Verfügung befindet sich derzeit in offizieller Zustellung an die betroffenen Unternehmen der Jilong-Gruppe in China und Irland. Gegen den Verfügungsbeschluss kann Widerspruch eingelegt werden.

Wir freuen uns sehr über den Erlass der einstweiligen Verfügung“, sagt Malte Ohnesseit, General Manager bei Bestway® Deutschland. „Die Gerichtsentscheidung beweist, dass geistiges Eigentum einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat und wir als traditionsreiches Unternehmen für das Original stehen. Wir sind sehr stolz auf unsere jahrelangen Produktforschungen sowie unsere patentierten Innovationen.“

Eine offizielle Stellungnahme von Jilong zum Erlass der einstweiligen Verfügung liegt zum Zeitpunkt der Pressemitteilung nicht vor.

Über die Bestway Deutschland GmbH

Seit über 25 Jahren stehen wir bei Bestway® für verlässliche Qualität, aufregende Innovationen und vor allem für eine große Portion Lebensfreude – denn: Wir bringen mit unseren Produkten das Urlaubsgefühl direkt nach Hause.

Auf einer Größe von 200 Fußballfeldern stehen unsere hauseigenen Produktionsstätten inmitten der malerischen Kulisse des Jangtse-Deltas. Damit bei uns alles wie geschmiert läuft, stehen die kontinuierlichen Qualitätskontrollen sowie die stetige Optimierung der Produktion ganz oben auf der Liste. In gleich sechs Standorten werden täglich mehr als tausende Bestway®-Produkte hergestellt, die die Augen unserer Kunden in über 110 Ländern auf 6 Kontinenten immer wieder zum Leuchten bringen.

Wir, die Bestway Deutschland GmbH, haben seit 2011 den Hut auf und kümmern uns mit Leidenschaft um den gesamten deutschen Markt. Im persönlichen Austausch mit unseren internationalen Partnern sorgen wir dafür, dass Händler in Deutschland zuverlässig mit unserem vielfältigen Produktsortiment beliefert werden. Mit der deutschen Niederlassung im Herzen Schleswig-Holsteins sind wir für jedes Thema mit Ansprechpartner vor Ort aufgestellt. Vom Vertrieb, über den Kundenservice und die Logistik-Abteilung, bis hin zum eigenen Showroom "Made in Germany" – immer ganz in der Nähe!

Ob beheizbare LAY-Z-SPA® Whirlpools, Mega-Wasserparks, gigantische Badeinseln, aufblasbare SUPs oder gemütliche Luftbetten, bei uns kommt garantiert nie Langeweile auf, denn unsere Bestway®-Welt ist groß, bunt und lebendig!

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