Finanzen / Bilanzen

Nassauische Sparkasse

Eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung wird oftmals dann fällig, wenn man vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen will. Anders sieht es jedoch im Falle eines Immobiliar-Darlehensvertrags aus. Dort stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die vertragliche Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens keine zusätzlichen Kosten verlangen, sollte sie den Darlehensnehmer vorher nicht ausreichend über die Vorfälligkeitsentschädigung informiert haben.

Gesetzlich geregelt wird dies u.a. im § 502 Abs. 2 BGB. Ausgeschlossen ist die Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers im Vertrag unzureichend sind. Gerade bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind viele Banken bei der Vertragsgestaltung nachlässig.

In einem aktuellen Urteil vom 03. August 2021 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Wiesbaden dies in einem Verfahren gegen die Nassauische Sparkasse bestätigt. Der Kläger hatte sein Darlehen bei der Sparkasse vorzeitig zurückgezahlt. Dafür verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kläger zunächst auch bezahlte. Anschließend verlangte der Kläger diese allerdings zurück. Außergerichtlich verweigerte die Bank die Rückzahlung, das Landgericht Wiesbaden hat den Rechtstreit jedoch zugunsten des Darlehensnehmers entschieden.

Nach Feststellung des Landgerichts Wiesbaden hatte die Sparkasse keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Der Anspruch sei nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 ausgeschlossen gewesen. Nach Ansicht des LG Wiesbaden seien die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend. Dabei sei entscheidend, dass der Darlehensnehmer die Berechnung der Entschädigung nachvollziehen und seine Belastung, im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, zuverlässig abschätzen könnte. Nach Ansicht des Gerichts sei die von der Sparkasse in dem Vertrag verwendete Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher nicht transparent genug. In der Folge wurde die Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

Dies ist nicht das erste Urteil. Andere Banken haben in der Vergangenheit ebenfalls häufig intransparente Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung verwendet. Sind Sie der Meinung Ihre Bank hat die Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund verlangt, werden wir Sie gerne juristisch unterstützen.

Als Ansprechpartner für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Artem Zykov für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 327617-0
Telefax: +49 (30) 327617-17
http://schirp.com

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel