Gestiegene Rohstoff- und Transportkosten gefährden die Versorgung mit Hilfsmitteln
Dass Kostensteigerungen nicht direkt über höhere Preise an die Kunden, in diesem Fall an die gesetzlich Krankenversicherten, weitergereicht werden können, liegt vor allem an dem engen rechtlichen Korsett des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, in dem sich die Vertragsverhandlungspartner – Kostenträger (Krankenkassen) auf der einen Seite und Leistungserbringer (Sanitätshäuser, Homecare-Provider u.a.) auf der anderen Seite – bewegen. In der Regel fixieren langfristige Verträge zwischen Leistungserbringer und Kostenträger den Gesamtpreis für Produkt und Dienstleistungen. Die Hersteller dieser Hilfsmittel wiederum haben in der Regel, wenn überhaupt, geringen Einfluss auf die Vertragsinhalte dieser Marktteilnehmer.
Während die Kostenträger in der komfortablen Lage sind, lediglich auf die Erfüllung der Verträge zu bestehen, stecken die Leistungserbringer in der Zwickmühle: Denn einerseits müssen sie die Verträge erfüllen, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden, haben andererseits aber höhere Ausgaben, weil die eingekauften Hilfsmittel aufgrund der gestiegenen Produktions- und Transportkosten teurer werden.
Einen daraus resultierenden möglichen Versorgungsengpass mit Hilfsmitteln gilt es dringend zu vermeiden. Dieser entsteht, wenn die Hersteller nicht in der Lage sind, ihre Hilfsmittel zu unveränderten, unwirtschaftlichen Preisen abzugeben oder die Leistungserbringer die Preissteigerungen der Hersteller und somit gestiegenen (Einkaufs-) Kosten nicht tragen können. Nun muss eine Regelung gefunden werden, dass sich auch die Kostenträger an den gestiegenen Kosten beteiligen.
In dem von der SPECTARIS-Arbeitsgruppe Hilfsmittel und außerklinische Versorgung eingebrachten Vorschlag für einen Hilfsmittelkostenindex könnten sämtliche Kosten berücksichtigt werden. Der dem Index zugrunde liegende fiktive Warenkorb würde die wichtigsten Rohstoffpreise, Komponentenpreise und Logistikkosten abbilden. Auf Grundlage dieses Index müssten sich die Preise in den Verträgen in regelmäßigen Abständen nach oben, ggfs. auch nach unten anpassen.
Koppelwiser: „Da die Versorgung mit Hilfsmitteln eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, ist nicht einzusehen, dass die Kosten von den Kostenträgern, Leistungserbringern und Herstellern alleine abzufedern sind. Daher muss eine steuerfinanzierte Entlastung über den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds erfolgen, wie es mit dem von uns vorgeschlagenen Hilfsmittelkostenindex vorgesehen ist. Durch das Einführen eines Hilfsmittelkostenindex ließe sich die heimische Hilfsmittelproduktion sicherstellen, um schnell auf exogene Schocks, wie beispielsweise eine Pandemie reagieren zu können und gleichzeitig jederzeit die Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln zu gewährleisten.“
Das Diskussionspapier können Sie hier abrufen.
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