Keine Endoskopie ohne Impfschutz? Der Impfnachweis vor planbaren Behandlungen ist zumutbar!
Körpernahe Dienstleistungen, Fitness-Studios und Gastronomiebetriebe gehen mit politischer Billigung immer öfter dazu über, nicht nur die Einhaltung der 3G-Regel von ihren Kunden einzufordern, sondern sichern sich mit der Forderung nach der 2G-Regel ab. Das sei wirtschaftlich sehr nachvollziehbar, betont die Sprecherin der Magen-Darm-Ärzte, da Quarantäne-Maßnahmen für diese Betriebe das Aus nach sich ziehen können. Darüber hinaus sehen sich die Betreiber aber auch in der Pflicht ihren Angestellten gegenüber, die andernfalls ein Gesundheitsrisiko auf sich nehmen müssen.
"Die überwiegende Anzahl der Patienten und Patientinnen, die in unsere Magen-Darm-Arzt-Praxen kommen, sind keine Notfälle. Sie kommen zur endoskopischen Abklärung von Verdauungsbeschwerden, zur Behandlung chronischer Beschwerden oder zur Darmkrebsvorsorge", erläutert Dr. Klugewitz. "Ein Test vor der Untersuchung, wie er im Krankenhaus gang und gäbe ist, kann in der niedergelassenen Praxis nicht durchgeführt werden. Antikörpertest sind bei der Delta-Variante des Corona-Virus nicht empfindlich genug und PCR-Tests sind ambulant nicht zu leisten. Da aber nur die wenigsten Untersuchungen wirklich dringend erfolgen müssen, sollte man von den Patienten und Patientinnen erwarten dürfen, dass sie ihren Anteil zur SIcherheit in der Praxis beitragen. Eine Impfung im Vorfeld erscheint mir durchaus zumutbar."
"Als Berufsverband können und wollen wir den Praxisinhabern keine Empfehlung für eine generelle Einforderung der 3G- oder gar 2G-Regel in der Praxis geben", erklärt die Verbandssprecherin. "Das muss jeder Arzt für sich selbst entscheiden. Aber wir empfehlen vor allem unter dem Eindruck der vordringenden Deltawelle allen Patienten und Patientinnen im Interesse und zur Sicherheit aller Beteiligten, sich vor planbaren Untersuchungen gegen Corona impfen zu lassen!"
Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.
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