Verbraucher & Recht

Besser spät, als nie: Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule

Sozusagen zur letzten Schulglocke vor den großen Ferien haben sich Bund und Länder doch noch auf einen Kompromiss zum bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. SoVD-Präsident Adolf Bauer sieht das zwar positiv, spart aber auch nicht an Kritik: „Natürlich ist es gut, dass Familien und Kinder nun endlich den nötigen Anspruch erhalten, aber man hat überhaupt nicht nachvollziehbar wertvolle Zeit verstreichen lassen. Erst Kinder, die jetzt gerade geboren sind, haben diesen Rechtsanspruch. Denn die beschlossene Regelung gilt erst ab dem Schuljahr 2026/2027.“  Adolf Bauer appelliert an die Politik, die Zeit der Tatenlosigkeit jetzt endlich zu beenden: „Die Familien brauchen Planungssicherheit. Denn nur mit der Ganztagsregelung in der Grundschule ist wirklich die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf zu erreichen. Schade, dass es hier eine Legislaturperiode lang nur Lippenbekenntnisse gegeben hat.“

Der SoVD-Präsident sieht nun Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht: „Jetzt müssen endlich mit Hochdruck die Bedingungen geschaffen werden. Zwar gibt es den Rechtsanspruch in den östlichen Bundesländern schon, dafür mangelt es dort an Personal. Im Westen fehlen außerdem noch tausende Plätze.“

Adolf Bauer zieht hier keine gute Bilanz: „Dass diese wichtige Entscheidung vier lange Regierungsjahre herausgezögert worden ist und letztlich vom Vermittlungsausschuss in letzter Sekunde geklärt werden musste, spricht Bände. Es bestätigt den Eindruck wie in der Pandemie, dass der Politik Familien und Kinder weiterhin nicht so wichtig sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich die zukünftige Regierung für unsere Zukunft deutlich engagierter zeigt.“

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