Genau hinsehen – Demenz muss nicht zu rechtlicher Betreuung führen
Nicht jede Demenz-Erkrankung muss zu rechtlicher Betreuung führen. Mit der Reform des Betreuungsrechts sind Betreuungsgerichte künftig noch stärker als bisher gefordert, andere Hilfen – insbesondere soziale Leistungen – in den Blick zu nehmen, um rechtliche Betreuung entbehrlich zu machen. Die seit langem vom Deutschen Verein geforderte Verbesserung der medizinischen Versorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine verbesserte individuelle Unterstützung sind dabei die entscheidenden Schritte. Hier müssen die besonderen Bedarfslagen einzelner Zielgruppen bei der Entwicklung von Angeboten berücksichtigt werden. Menschen mit Migrationshintergrund beispielsweise brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und gegebenenfalls muttersprachliche Beratungsmöglichkeiten über die Erkrankung Demenz sowie kultursensible Pflege- und Betreuungsangebote.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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