Energie- / Umwelttechnik

Neuer Anreiz für die freiwillige Erstellung kommunaler Wärmepläne in Baden-Württemberg

Um in Baden-Württemberg die Wärmewende zu forcieren, beschloss die Landesregierung jüngst das Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung in kleineren Gemeinden und in Landkreisen. Es richtet sich an alle Gemeinden, die nicht per Klimaschutzgesetz des Landes zur Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet sind. Dazu können sich mehrere Gemeinden auch in Planungskonvois zusammentun. Was sie zum Auftakt in die kommunale Wärmeplanung wissen müssen, wer Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort sind, darüber berät neutral und unabhängig die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).

Im neuen Förderprogramm stehen bis 2026 insgesamt 10,4 Millionen Euro bereit. Anträge können die Kommunalverwaltungen ab Anfang Oktober beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einreichen. Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner und der beteiligten Gemeinden.

Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg, die nicht gesetzlich zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Demnach können Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Förderung beantragen. Kleinere Gemeinden können im sogenannten Konvoi, also mit mindestens zwei weiteren Gemeinden, Anträge stellen.

Ziel: Kommunale Wärmepläne für über 50 Prozent der Gemeinden

Bisher verpflichtet das Klimaschutzgesetz vom Oktober 2020 die 103 größten Städte in Baden-Württemberg, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und diesen fortzuschreiben. Das neue Förderprogramm soll ab jetzt zusätzlich kleinere Gemeinden und Landkreise finanziell unterstützen. Sie sollen ebenfalls die Weichen hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stellen und strategisch planen. „Unser Ziel ist, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden ein kommunaler Wärmeplan vorliegt“, sagte Umweltministerin Thekla Walker.

Marschroute zum Ziel

„Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Er legt die Marschroute hin zu einer CO2-freien Wärmeversorgung fest“, sagt Dr. Max Peters vom Kompetenzzentrum Wärmewende der Landesenergieagentur. „Wir unterstützen alle Gemeinden dabei, den Weg zu planen. Täglich erhalten wir Anfragen, das Interesse ist groß. Das Förderprogramm kommt daher zum richtigen Zeitpunkt.“

Das Verfahren der Wärmeplanung gliedert sich in vier Schritte:

1. Das Erfassen aller Informationen zum Gebäudebestand (Alter und Typ), zum aktuellen Wärmeverbrauch und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen sowie zur bestehenden Infrastruktur der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet.

2. Das Ermitteln der Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand und klimaneutralen Wärmeversorgung durch Nutzung von erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung.

3. Das Entwickeln eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Darstellung der Versorgungsstruktur im Jahr 2050 mit einem Zwischenziel für 2030.

4. Das Formulieren eines Transformationspfads zur Umsetzung der Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre.

Ein kommunaler Wärmeplan sorgt für die nötige Orientierung

Ein kommunaler Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung gestalten zu können. Jede Kommune entwickelt damit einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Er berücksichtigt die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmewende zukunftsfähig zu machen.

Um alle interessierten und aktiven Gemeinden beim Erstellen von kommunalen Wärmeplänen zu unterstützen, wurden in allen Regionen des Landes regionale Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung eingerichtet. Diese Stellen unterstützen Gemeinden auch bei der Beantragung von Fördermitteln und geben zum Auftakt wichtige Tipps.

Weitere Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg informiert über das Förderprogramm für die freiwillige Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden.

Als erste Anlaufstelle berät das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA-BW alle Gemeinden über alle Fragen der kommunalen Wärmeplanung mit seinem vielfältigen Unterstützungsangebot. 

Ansprechpartner ist Dr. Max Peters, Bereichsleiter des Kompetenzzentrums Wärmewende der KEA-BW:

E-Mail: max.peters@kea-bw.de

Telefon: 0721 9847147

Mobil: 0152 24432543

Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA-BW ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Sitz der KEA-BW ist in Karlsruhe.

Die Themenfelder der KEA-BW

Die fünf Kompetenzzentren "Kommunaler Klimaschutz", "Energiemanagement", "Contracting", "Wärmewende" und "Zukunft Altbau" der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH erstellen Informationsmaterialien und verbreiten sie, bieten kostenfreie Impulsberatungen an, organisieren Veranstaltungen, entwickeln und pflegen einschlägige Netzwerke und beobachten den Markt. Zusammen mit dem im Verbund mit regionalen Einrichtungen wirkenden "Photovoltaik-Netzwerk" und dem Bereich "Nachhaltige Mobilität" sollen sie den Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei Kommunen, bei Unternehmen, sonstigen Einrichtungen und Privatleuten in Baden-Württemberg weiter voranbringen. Die Kompetenzzentren und das PV-Netzwerk werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes finanziert, der Bereich Nachhaltige Mobilität vom Ministerium für Verkehr BW. www.kea-bw.de

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