Energie- / Umwelttechnik

Neue Regelungen für Fernwärmeversorger in Kraft getreten

Gesetzlichen Regelungen zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung werden eher selten novelliert.
Nach langwierigen Diskussionen sind nun die europarechtlichen Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in deutsches Recht umgesetzt worden. Bereits im Juni 2021 hat der Bundesrat die Novelle der Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und deren Ergänzung durch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) beschlossen.
Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen vor, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben.

Anfang Oktober 2021 in Kraft getreten

Am 04. Oktober 2021 ist nun die „Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001“ vom 28. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt am 05. Oktober 2021 in Kraft und sieht die Einführung der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFAV)“ vor. Darüber hinaus erfolgte eine Änderung der AVBFernwärmeV.

Es handelt sich nach Informationen des BHKW-Infozentrums (https://www.bhkw-infozentrum.de) um die tiefgreifendsten Änderungen im Recht der Wärmeversorgung seit Inkrafttreten der AVBFernwärmeV im Jahr 1980. Die Kundenrechte werden erweitert. Den Wärmelieferanten werden erhebliche neue administrative und regulatorische Verpflichtungen aufgebürdet.

Zu nennen sind hier nach Auffassung des Forum Contracting insbesondere das Recht eines Kunden auf Anpassung der Leistung (vgl. § 3 AVBFernwärmeV) sowie die Regelung, dass die Änderung einer Preisänderungsklausel nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen darf (vgl. § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV).

Online-Seminar zu neuen Verordnungen und geplante Heizkostenverordnung

BHKW-Consult bietet zu den Veränderungen bei der Abrechnung der Wärmelieferung ein Online-Seminar an. Thematisiert werden die neuen Vorgaben und Informationspflichten bei einer Wärmelieferung aufgrund der geplanten Heizkostenverordnung und der nun in Kraft getretenen Fernwärmeabrechnungsverordnung. Abgerundet wird das Seminar durch die Regelungen für eine Stromlieferung gemäß dem EnWG.

Das neue Online-Seminar „Abrechnung von Strom- und Wärmelieferungen“ wird in den nächsten Monaten an mehreren Terminen angeboten.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 21 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

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