Gesundheit & Medizin

Impftermin während der Arbeitszeit

Um Arbeitnehmer zu motivieren, Impfangebote wahrzunehmen, sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung informieren, ihnen die Möglichkeiten einer Impfung aufzeigen und sie gegebenenfalls dafür freistellen. Bewährte Maßnahmen wie z. B. ein verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten sowie die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) bleiben nach Auskunft der ARAG Experten bestehen. Die Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis 24. November 2021.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel