KRAUSE stellt Produktneuheiten auf der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf vor
Die Änderungen der „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS 2121-2) stellen gewerbliche Nutzer von Leitern immer noch vor große Herausforderungen. Wird die Leiter als Arbeitsplatz genutzt, darf diese nur noch bei Stand des Anwenders auf einer Stufe oder Plattform zum Einsatz kommen. Sprossen sind gemäß TRBS 2121-2 nur noch zum Erreichen höhergelegener Arbeitsplätze und somit als Verkehrsweg zugelassen. Auch die Standhöhen und die Arbeitszeit pro Schicht sind bei der Anwendung der „Technischen Regeln“ zu beachten.
Arbeitsplatz und Verkehrsweg in einer Leiter, das ist STABILO +S
Für viele Steigtechnik-Anwender sorgen diese Regeln für Verwirrung. Die Experten des Traditionsherstellers klären gerne auf und präsentieren die Lösung direkt am Messestand: Die TRBS-konformen Leitern STABILO +S. Die als Anlege-, Schiebe-, Mehr- oder Vielzweckleiter erhältlichen Leitern können sowohl als Verkehrsweg (Aufstieg zu einem höheren Arbeitsplatz mit Verlassen der Leiter), als auch als Arbeitsplatz (Ausführung einer Tätigkeit auf der Leiter stehend) eingesetzt werden. Alle Funktionen, die die Anwender von KRAUSE-Produkten bereits kennen, bleiben dabei erhalten.
Neue Steigleitern-Norm DIN EN 18799
Wer Steigleitern als Steiglösung in seinem Unternehmen in Verwendung hat, sollte sich zur normkonformen Nutzung mit den Neuerungen der Anforderungen aus dem Februar befassen. Ein Großteil bestehender Steigleiter-Anlagen muss zur normkonformen Nutzung nachgerüstet werden und könnte in einer Prüfung durch eine „Befähigte Person“ schlimmstenfalls gesperrt und somit der weiteren Nutzung entzogen werden. Nachgerüstet werden müssen sicherheitsrelevante Zubehörteile wie z. B. Durchgangssperren, Ausstiegsgeländer, Absturzsicherungen oder Einrichtungen gegen unbefugtes Betreten. Die Steigtechnik-Profis von KRAUSE klären am Messestand gerne zu den nötigen Anpassungen auf und bieten diese auch als Universallösung für den Großteil der montierten Steigleitern anderer Fabrikate an.
Neue Fahrgerüste-Norm DIN EN 1004
Die Norm für fahrbare Arbeitsbühnen bzw. Fahrgerüste wurde in den vergangenen Monaten turnusmäßig überarbeitet und tritt zum 01.12.2021 in Kraft. Sie sorgt neben einer Erweiterung des Gültigkeitsbereiches für grundlegende Änderungen zur Montage und Statik der Gerüste. Eine dieser Änderungen sieht daher vor, dass Geländer und Verstrebungen immer vor Betreten der nächsthöheren Belagbühne montiert werden müssen; für die erste Belagbühne eines Gerüstes vom Boden aus. Anwender von KRAUSE-Fahrgerüsten können dazu zukünftig die neu konstruierten Geländerrahmen des GuardMatic-Systems verwenden, die neben einer Erhöhung der Sicherheit auch die Aufbaudauer der Gerüste signifikant verringern.
Sonderlösungen mit System, wenn es von der Stange nicht passt
Wann immer eine Leiter aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr in Frage kommt, weil schwere Güter transportiert werden müssen oder der Arbeitsplatz einer Leiter nicht mehr ausreicht, bietet KRAUSE speziell auf Kundenwünsche angepasste Sonderlösungen für alle Einsatzgebiete an. Die speziellen Konstruktionen passen sich auf Kundenwunsch genau den Gegebenheiten vor Ort an und können in bestehende Produktionsprozesse integriert werden. Sei es, um eine Maschine zu erreichen, als fahrbare Arbeitsbühne, mit fester Höhe oder mit akkubetriebener Höhenverstellung. Die KRAUSE-Projektteams erarbeiten gemeinsam mit den Kunden die ideale Lösung und stellen diese Kompetenz auch auf der A+A interessiertem Fachpublikum vor.
Seminare, Prüfungen und Schulungen – das Dienstleistungsangebot von KRAUSE kann sich sehen lassen
Neben innovativen Produkten und individuellen Lösungen für Handwerk und Industrie können die Steigtechnik-Experten aus Alsfeld auch ein umfangreiches Angebot an Seminaren und Schulungen anbieten. Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen können dadurch den Titel „Befähigte Person“ zur Prüfung der jeweiligen Steigtechnik-Produkte erlangen. Seit Beginn der Corona-Pandemie bietet KRAUSE diesen Service auch als weltweit erreichbares Online-Seminar an. Für Unternehmen ohne „Befähigte Person“ übernehmen die Hessen darüber hinaus die turnusmäßige Leiternprüfung auch direkt im Unternehmen.
Die Sicherheitsexperten beraten interessierte Messebesucher gerne vor Ort und klären darüber hinaus auch alle Fragen zur TRBS 2121-2 sowie den Normen DIN EN 18799 und DIN EN 1004 und den damit verbundenen Änderungen.
Weitere Informationen zu KRAUSE, den innovativen Produkten und Dienstleistungen finden Sie unter: www.krause-systems.de
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