Energiepreise: VKU zu Vorschlägen der EU KOM
Zu den heutigen Vorschlägen der EU-Kommission zur Senkung der aktuell hohen Energiepreise erklärt Ingbert Liebing:
„Der VKU begrüßt, dass die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen den Mitgliedsstaaten eine Orientierung geben möchte, um den aktuell hohen Energiepreisen zu begegnen. Die kommunalen Unternehmen reagieren bereits vielfach genau in dieser Weise, etwa durch Beratung und angepasste Zahlungsmodalitäten. Entscheidend sind jetzt aber schnelle strukturelle Maßnahmen zur Preisentlastung: durch eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage und mit einer Unterstützung einkommensschwacher Haushalte durch staatliche Hilfen.“
Viele von der Kommission empfohlene Maßnahmen werden von deutschen Stadtwerken bereits heute schon angewandt. So bieten die kommunalen Unternehmen ihren Kunden umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu Energiesparmaßnahmen oder dem Umstieg auf erneuerbare Energien an oder vereinbaren individuelle Zahlungsmöglichkeiten und Beratungsgespräche mit Kunden, welche in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Gerade in der Corona-Pandemie haben sich die Stadtwerke in Deutschland als verlässlicher und kooperativer Partner für Verbraucher und Unternehmenskunden bewährt.
Dennoch, aus der Praxis wissen wir: Hilfe und soziale Abfederung für Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, ist und bleibt Aufgabe der Sozialpolitik. So ist die Forderung nach höheren Heizkosten-Zuschüssen für Geringverdiener von der Bundesregierung ein richtiger Ansatz, der kurzfristig Belastungen abfedern kann.
Andere Maßnahmen werden bereits in der deutschen Politik diskutiert: Damit nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher unter den hohen Energiepreisen leiden, mahnt der VKU schon seit längerem eine grundlegende Reform der Entgelte- und Umlagesystematik im Energiesektor an. Der erhebliche Anteil von bis zu 75 Prozent staatlich induzierter Preisbestandteile muss reduziert werden. Kern dieser Reform muss neben einer langfristig orientierten und an den Klimazielen ausgerichteten CO2-Bepreisung insbesondere eine deutliche Entlastung der Strompreise sein. Daher sollte mit den Einnahmen aus dem neuen nationalen Emissionshandel insbesondere die EEG-Umlage abgesenkt werden. Damit werden nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, sondern die Strompreissenkung ist zugleich der Schlüssel für den Einsatz zahlreicher heute schon bekannter Sektorenkopplungstechnologien.
Kurzfristig sollten auch hier die im Rahmen des Corona-Konjunkturpaket eingeplanten Bundeszuschüsse zum EEG vollständig bestehen bleiben und damit kurzfristig eine möglichst umfangreiche Absenkung der EEG-Umlage ermöglicht werden. Zukünftig sollte sich das EEG aber prioritär aus dem Energie- und Klimafonds finanzieren.
Nicht zuletzt garantieren die Stadtwerke in Deutschland Ihren Kunden durch Ihre auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegte Erzeugungs- und Beschaffungsstrategie eine sichere Energie- und Wärmeversorgung, selbst in Zeiten turbulenter Preisentwicklungen. Gleiches gilt für Haushalte deren bisheriger Lieferant nur auf kurzfristige Erfolge fokussiert war und nun seine Kunden mit der Insolvenz oder einer kurzfristigen Kündigung konfrontiert, weswegen diese nun in die Grund- oder Ersatzversorgung wechseln müssen.“
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