InCity erwirbt außerbörslich Schuldverschreibungen im Nennwert von EUR 11,75 Mio. zum Zwecke der Entwertung zurück
Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit mehreren Anleihegläubigern Kaufverträge über den außerbörslichen Rückkauf von Schuldverschreibungen 2018/2023 im Nennwert von insgesamt EUR 11,75 Mio. abgeschlossen, die von der InCity Immobilien AG im Dezember 2018 unter der ISIN DE000A2NBF82 begeben wurden. Die Schuldverschreibungen 2018/2023 haben eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren, werden mit 3 % p.a. verzinst und sind in den Handel im Teilbereich Quotation Bord des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die zurückgekauften Schuldverschreibungen zu entwerten. Der Rückkauf erfolgt zum Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen. Der Rückkauf wird voraussichtlich am 22. Oktober 2021 vollzogen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung bzw. die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien bestimmt und stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der InCity Immobilien AG dar. Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an U.S. persons (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (Securities Act) definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die InCity Immobilien AG beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion durchzuführen.
InCity Immobilien AG
Zeppelinstraße 1
12529 Schönefeld
Telefon: +49 (30) 40364770
http://www.incity.ag
Vorstandsmitglied
Telefon: +49 (69) 7191889-55
E-Mail: ir@incity.ag