Reformbedarf bei der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
Aus Sicht der Krankenhäuser gibt es vor allem fünf Bereiche, in denen grundlegend reformiert werden muss. Dabei geht es um die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen und Förderung regionaler Netzwerke, die sinnvolle Weiterentwicklung der Personalausstattung, die Weiterentwicklung des Vergütungssystems, der Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten und der Ausbau der Digitalisierung. Diese Reformbedarfe wurden in „Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages“ zusammengeführt.
Welche immense Bedeutung die psychische Gesundheit hat, ist uns allen spätestens in dieser Pandemie noch einmal bewusst geworden. Die Fälle von Depressionen und Panikattacken sind alleine im Jahr 2020 weltweit um mehr als ein Viertel angestiegen. 52 Millionen Menschen weltweit sind mehr an einer depressiven Störung erkrankt als vor der Pandemie, wie eine im Lancet veröffentlichte Studie aufzeigt. Für Deutschland, so eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, sind auch hierzulande diese Tendenzen erkennbar.
„Für eine Verbesserung der Angebote für die Betroffenen brauchen wir eine Förderung der sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen, eine weitreichende Öffnung der Krankenhäuser für ambulante psychiatrische und psychosomatische Behandlungsleistungen sowie eine Weiterentwicklung der Personalanforderungen und des Finanzierungssystems. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die neue Koalition der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung in Deutschland ein großes Gewicht beimessen wird“, so Dr. Gaß.
Über 800 Fachabteilungen für Erwachsenenpsychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland versorgen etwa eine Million Patientinnen und Patienten pro Jahr. Neben vollstationärer Behandlung bieten rund 750 der Einrichtungen auch teilstationäre Behandlung an. Etwa 450 Krankenhäuser versorgen Patientinnen und Patienten in Psychiatrischen Institutsambulanzen. Über 7.500 Ärztinnen und Ärzte und 48.500 Pflegende versorgen in multiprofessionellen Teams mit Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie Spezialtherapeuten und -therapeutinnen die Patientinnen und Patienten rund um die Uhr. Die Krankenhäuser stellen eine moderne psychiatrische und psychosomatische, auf den individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung sicher.
Das Papier ist als Anlage beigefügt.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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