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Vierte Umfrage der Sozialbank und der Verbände zeigt anhaltende Belastung durch Corona

Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS), die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Universität zu Köln haben am 3. November 2021 die Ergebnisse ihrer vierten Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Sozial- und Gesundheitswesen veröffentlicht. Die bundesweit größte Längsschnittstudie zeigt, wie sehr die Rettungsschirme und Schutzpakete des Bundes und der Länder, insbesondere auch die Leistungen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz dazu beigetragen haben, dass die Träger der sozialen Infrastruktur in der Krise sicher weiterarbeiten konnten. Finanzierungslücken wurden geschlossen, Liquiditätsengpässe behoben, so das Fazit der Studie.

Dabei wurden die Leistungen durchgängig nur dort und insoweit in Anspruch genommen, wo die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich war. „Die Studie bestätigt in ihrer vierten Auflage noch einmal die außerordentlichen Belastungen, aber auch die Flexibilität der Leistungserbringer“, so Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft, zu den Ergebnissen. Der Digitalisierungsschub für die Sozialwirtschaft ist unübersehbar und bringt erhebliche Transformationserfordernisse mit sich. Im Gegensatz zu den bisherigen Erhebungen betrachtet die vierte Studie nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt, sondern verdeutlicht, in welchen Bereichen weiterhin Förderung benötigt wird. Die zentralen Ergebnisse:

  • Weiterhin müssen alle Einrichtungen mit  Auslastungsrückgängen umgehen. Stark betroffen sind u. a. Tagespflegen (76 Prozent) und stationäre Pflegeeinrichtungen (53 Prozent).
  • Der Pflegerettungsschirm nach § 150 SGB XI und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sind mit Abstand die wichtigsten Instrumente zur Absicherung der wirtschaftlichen Lage, gefolgt von den Programmen der Landesregierungen.
  • Bei Auslaufen der relevanten Schutzmaßnahmen und Hilfspakete rechnet ein erheblicher Anteil der Befragten mit einem Liquiditätsrückgang von zumeist zwischen fünf bis 20 Prozent. Zudem werden von einer Mehrheit Refinanzierungslücken zwischen fünf und 30 Prozent erwartet.

„Die Daten zeigen erneut sehr deutlich, wie wichtig angesichts der weiterhin andauernden Pandemie mit jetzt wieder steigenden Inzidenzzahlen die Fortführung der Rettungsschirme für die Planungssicherheit in den einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist“, so Schmitz.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die Pandemie trifft die gemeinnützige Sozialwirtschaft schwer, weil sie nicht auf umfangreiche Rücklagen zurückgreifen kann, um finanzielle Engpässe zu kompensieren. Die Leistungen aus den Schutzschirmen stellen sicher, dass Menschen in unterschiedlichen Notlagen auch morgen noch die Hilfsangebote finden, die sie jeweils brauchen. Um auch zukünftig in vergleichbaren Situationen die benötigten Hilfen sicherzustellen, müssen wir jetzt für solche Fälle auskömmliche Schutzschirme entwickeln.“

Neu gewählte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Der SodEG-Schutzschirm ist in dieser Phase der Pandemie für die Einrichtungen, die für Kinder, Jugendliche und Familien da sind, nach wie vor überlebenswichtig. Wir hören beispielsweise aus den Reha-Einrichtungen, dass ungeimpfte Kinder Reha-Leistungen kurzfristig nicht in Anspruch nehmen können oder in den Kuren erkranken – typische Probleme, für die die Schutzschirme gemacht wurden.“

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Die Pflegeeinrichtungen sind weit von einem Normalbetrieb entfernt und leiden noch immer unter hohen Belastungen für zusätzliche Schutzmaßnahmen – gerade angesichts einzelner Berichte über Impfdurchbrüche. Die bewährte Absicherung durch den Pflegerettungsschirm muss deshalb bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie aufrechterhalten werden.“

Selvi Naidu, Finanzvorständin des AWO Bundesverbands: „Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen und Impfdurchbrüche insbesondere bei älteren Menschen und Bewohnern von Pflegeheimen ist es dringend geboten, den Pflegeschutzschirm über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern. Insbesondere die Tagespflegen unterliegen immer noch pandemiebedingten Beschränkungen, die einer vollständigen Belegung im Wege stehen. Ähnliches gilt auch für die Reha-Einrichtungen sowie die Vorsorgeeinrichtungen der Müttergenesung. Dies zeigen die Ergebnisse der BFS-Befragungen sehr deutlich.“

Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: „Die Pandemie war ein nie dagewesener Härtetest für die gesamte soziale Infrastruktur und hat dennoch bewiesen, dass unsere Gesellschaft sich auch in Krisenzeiten auf diese verlassen kann. Die zurückliegenden anderthalb Jahre haben jedoch auch deutlich gemacht, dass soziale Dienste und Einrichtungen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um in digitale Infrastruktur und Kompetenzen zu investieren.“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt: „Der Pflegeschutzschirm – das hat die Studie gezeigt – sichert die dringend gebotene wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen und Dienste waren und sind eine verlässliche Stütze in der Pandemie. Alle dort tätigen Kräfte leisten Unvorstellbares und arbeiten am Limit. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der neuen Ausbrüche in den Einrichtungen vor Ort wäre es ein fatales Signal, den Schutzschirm nicht über den 31.12.21 hinaus zu verlängern.“

Die bundesweite Umfrage wurde im Zeitraum vom 20. September bis 18. Oktober 2021 durchgeführt und verzeichnete 1.400 Teilnehmer*innen.

Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an Britta Klemm, Leiterin Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft & Research, BFS Service GmbH, Telefon 0221 97356-474, E-Mail: b.klemm@sozialbank.de.

 

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