Verbraucher & Recht

Sammelklage gegen Audi AG: Schadensersatz für 250.000 betroffene Käufer:innen im Diesel-Skandal

.

  • Anspruch auf Schadensersatz für 250.000 Käufer:innen von Fahrzeugen mit V-TDI Motor der Marken Audi, VW und Porsche aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen.
  • Drohende Verjährung zum 31.12.2021 wird mit Teilnahme an der Sammelklage gehemmt.
  • Teilnehmer:innen der Sammelklage erhalten im Erfolgsfall 15-25 Prozent des individuellen Kaufpreises als Entschädigungszahlung und dürfen das Auto behalten.

Gansel Rechtsanwälte bereitet eine Sammelklage gegen die Audi AG vor, um die Ansprüche von bis zu 250.000 Käufer:innen von Diesel-Pkw durchzusetzen. Betroffen sind V-TDI-Motoren der Marken Audi, VW und Porsche, die von Audi hergestellt wurden. Anlass der Sammelklage sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufgrund des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen. Die Teilnahme erfolgt ab sofort und ohne Kostenrisiko über ein Online-Formular von Gansel Rechtsanwälte.

„Mit der Sammelklage werden wir einen hohen Druck auf die Audi AG ausüben. Da für die betroffenen Motoren offizielle Rückrufe des KBA vorliegen, haben Verbraucherinnen und Verbraucher beste Erfolgschancen“, so Dr. Timo Gansel, Vorstand von Gansel Rechtsanwälte. „Darüber hinaus besteht bei unserer Sammelklage kein Kostenrisiko – es gibt also nichts zu verlieren. Das ist insbesondere für Personen ohne Rechtsschutzversicherung eine gute Nachricht, die sonst möglicherweise ihr Recht auf Schadensersatz nicht eingefordert hätten.“

Die Bündelung der Fälle entlastet Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einem Großteil des Vorgehens, da komplizierte Rechtsfragen einheitlich behandelt oder teure Beweisaufnahmen nicht einzeln vorgenommen werden müssen.

Im Erfolgsfall durchschnittlich 8.000 bis 14.000 Euro Schadensersatz

Bei einem positiven Urteil erhält jede:r Teilnehmer:in der Sammelklage eine Schadensersatzzahlung, die in der Regel 15 – 25 Prozent des individuellen Kaufpreises ausmacht. In vergleichbaren Verfahren erzielte Gansel Rechtsanwälte bisher Summen im Bereich von 8.000 bis 14.000 Euro. Bei einem außergerichtlichen Vergleich erhalten die Teilnehmer:innen einen Anteil der Vergleichssumme entsprechend des individuellen Anspruchs. Ihr Auto können Kläger:innen in allen Fällen behalten.

Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Urteil kommen, fallen für die Teilnehmer:innen keinerlei Kosten an. Lediglich bei Erfolg vor Gericht müssen die Teilnehmer:innen einen Teil ihres wirtschaftlichen Erfolgs an den Prozessfinanzierer und Rechtsdienstleister Spreefels abgeben (35 Prozent). Spreefels – Kooperationspartner von Gansel Rechtsanwälte – übernimmt dafür sämtliche Kosten der Durchsetzung des Schadensersatzanspruches.

Besondere Relevanz hat die Einreichung der Sammelklage noch im Jahr 2021, da für nahezu alle betroffenen Verbraucher:innen die Verjährung Ihrer Ansprüche mit Ablauf des Jahres 2021 droht. Denn die allermeisten Rückrufe und Aufforderungen an die betroffenen Fahrzeughalter:innen zur Überarbeitung ihres Dieselmotors wurden im Jahre 2018 ausgesprochen bzw. versandt. Eine Teilnahme an der Sammelklage schützt vor der drohenden Verjährung.

Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche mit offiziellem Rückruf

Von der Sammelklage gegen die Audi AG betroffen sind Käufer:innen der Fahrzeug-Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, und Q7; Porsche Cayenne, Panamera und Macan sowie VW Touareg (jeweils 3,0l bis 4,2l Hubraum), die einem offiziellen Rückruf des KBA wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen unterliegen.

In der Rückrufdatenbank des KBA können Fahrer:innen unter dem Hersteller-Code oder über den Markennamen herausfinden, ob ihr Fahrzeugtyp von einer Rückrufaktion betroffen ist. Laut Datenbank betrifft der Rückruf rund 250.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Hohe Erfolgsaussichten auf eine schnelle außergerichtliche Einigung

„Die Audi AG zeigt sich in Individualverfahren für alle zurückgerufenen Fahrzeuge und unabhängig von den Gerichtsständen pauschal vergleichsbereit. Allein unsere Kanzlei hat bereits hunderte Vergleiche in V-TDI-Verfahren für betrogene Verbraucherinnen und Verbraucher abschließen können“, so Dr. Timo Gansel. „Diese Bereitschaft ist aufgrund der Erfolgsaussichten der Individualklagen auch im Rahmen einer Sammelklage zu erwarten. Des Weiteren wird Audi an einer schnellstmöglichen Verfahrensbeendigung interessiert sein – insbesondere um weitere Reputationsverluste abzuwenden.“

Weitere Informationen zur Sammelklage unter gansel-rechtsanwaelte.de/sammelklage-audi.

Über Gansel Rechtsanwälte

Gansel Rechtsanwälte zählt mit über 300 Mitarbeiter:innen und mehr als 15 Jahren Erfahrung in zivilrechtlichen Großschadensfällen zu den führenden Kanzleien für Verbraucherschutz und den Schutz des Mittelstandes in Deutschland. Schwerpunkte des Legal-Tech-Unternehmens sind der Abgasskandal sowie das Bank-, Versicherungs-, Arbeits- und Verkehrsrecht. Die Kanzlei betreut allein im Abgasskandal mehr als 30.000 Mandate und trägt mit über 7.000 Urteilen und Vergleichen maßgeblich zur Rechtsprechung in Deutschland bei. Im Bankrecht gilt Gansel Rechtsanwälte als Wegbereiter des Widerrufsjokers und hat in den letzten Jahren mehr als 40.000 Immobilienfinanzierungen geprüft, wodurch über 100 Millionen Euro an Ersparnissen für die Mandant:innen realisiert wurden. www.gansel-rechtsanwaelte.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gansel Rechtsanwälte
Wallstr. 59
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 226674-0
Telefax: +49 (30) 226674-99
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/

Ansprechpartner:
Ingo Valldorf
Pressesprecher für Gansel Rechtsanwälte
Telefon: +49 (30) 226674216
Fax: +49 (30) 226674-99
E-Mail: valldorf@gansel-rechtsanwaelte.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel