Finanzen / Bilanzen

Insolvenzrecht kann notwendigen Transformationsprozess der Wirtschaft unterstützen

Die Koalitionspartner verhandeln in diesen Tagen die Rahmenbedingungen für einen tiefgreifenden Transformationsprozess der deutschen Wirtschaft. Dieser Prozess wird in vielen Fällen eine Restrukturierung innerhalb oder außerhalb der Insolvenz notwendig machen. Das deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, das international einen hervorragenden Ruf genießt, ist ein modernes Instrument zur Bewahrung zukunftsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze und ermöglicht zugleich die Freisetzung unproduktiv gewordener Kapazitäten.

Mit dem Klimawandel, dem demographischen Wandel und der Digitalisierung stehen in diesem Jahrzehnt große Herausforderungen an. Die damit verbundenen tiefgreifenden Transformationsprozesse müssen von Wirtschaft und Gesellschaft bewältigt werden. Derzeit verhandelt die künftige Bundesregierung die dazu notwendigen Rahmenbedingungen.

Stand in den beiden vergangenen Jahren der Schutz betroffener Arbeitnehmer und Unternehmen vor den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Vordergrund der gesetzlichen Maßnahmen, werden die notwendigen Transformationsprozesse dagegen nicht durch Bewahrung, sondern durch Veränderung geprägt sein.

Bereits heute zeichnet sich ab, dass Restrukturierung und Insolvenz eine besondere Rolle zukommen wird. Viele Unternehmen werden nicht über die notwendigen Fähigkeiten, Finanzmittel oder die Zeit verfügen, um angemessen auf die Veränderungen reagieren zu können. Die Auswirkungen schrumpfender und sich verändernder Märkte, steigender Kosten und der Wandel gesetzlicher Rahmenbedingungen können auch nicht dauerhaft durch staatliche Finanzhilfen aufgefangen werden, die notwendige Strukturveränderungen behindern können.

Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist der Schritt in die Insolvenz kein einfacher. Mit der Insolvenz und der Neuordnung einzelner Unternehmen oder ganzer Branchen sind aber auch Chancen des Neuanfangs eröffnet. „Diese Chancen können nur genutzt werden, wenn Insolvenzen nicht mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen und finanziellen Mitteln vermieden werden. Denn Insolvenzvermeidung ist nicht gleichzusetzen mit einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens. Häufig werden damit nur zwingend notwendige Entscheidungen und Transformationsprozesse hinausgezögert“, erklärt Jutta Rüdlin, Insolvenzverwalterin und Sprecherin des Beirats des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Das deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzrecht ist ein modernes Instrument zur Bewahrung zukunftsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze. Es ermöglicht zugleich aber auch die Freisetzung unproduktiv gewordener Kapazitäten. Diese Ausrichtung macht es besonders geeignet zur Begleitung der anstehenden Transformation. Es verbindet den Schutz von Gläubigern mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen zugunsten einer wirtschaftlich tragfähigen Fortführung betroffener Unternehmen. Im Hinblick auf Arbeitnehmer, die durch Insolvenz ihre Arbeitsplätze verlieren, wird schon heute eine Umorientierung oft durch Transfergesellschaften begleitet, die über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit installiert werden. Die Zielsetzung sollte nunmehr jedoch verstärkt auf den dauerhaften Erhalt von bestehenden Betriebs- und Personalstrukturen gerichtet sein. Es geht dabei nicht nur um den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen, sondern auch um die Sicherung des über Jahre aufgebauten Know-hows.

Es geht jetzt darum, Insolvenzen nicht mehr um jeden Preis mit staatlicher Unterstützung zu vermeiden, sondern vorhandene gesetzliche Instrumente zu optimieren und zielführend ein-zusetzen.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Ein allgemeinverbindliches Berufsrecht und die Harmonisierung des Insolvenzsteuerrechts gehören in jedem Fall dazu“, so Niering weiter.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter hat in diesen Tagen den Verhandlungsführern der voraussichtlichen Koalitionspartner eine Reihe von Anregungen übermittelt, die in der 20. Legislaturperiode aufgenommen werden sollten.

Auch der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2021, der am 4.11. und 5.11. in Berlin stattfindet, greift, unter Beteiligung von mehr als 400 Teilnehmern und mit einem Grußwort der Bundesjustizministerin Lambrecht, diese Themen auf.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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