Mieterbund begrüßt Länderinitiative gegen Umgehung der Mietpreisbremse Hamburg und Bremen für Stärkung des Mieterschutzes
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Hamburg und Bremen die Stärkung des Mieterschutzes bei möbliertem Wohnen und Kurzzeitvermietungen fordern, um so die Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heute auf der Tagesordnung des Bundesrates stehende Bundesratsinitiative der beiden Stadtstaaten.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ (Drucksache: 683/21) sieht vor, dass erstens der Möblierungszuschlag bei einer Vermietung von möbliertem Wohnraum gesetzlich geregelt werden soll, indem sowohl die Nettokaltmiete als auch der Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen und die Höhe des Zuschlages festgeschrieben werden muss. Mieterinnen und Mietern soll so ermöglicht werden, die Miethöhe zu überprüfen und zu viel geforderte Miete zurückzuverlangen. Zweitens soll der Begriff des „vorübergehenden Gebrauchs“ der Mietsache so eingegrenzt werden, dass dieses Tatbestandsmerkmal bei einer Dauer eines Mietvertrages von mehr als fünf Monaten regelmäßig nicht mehr erfüllt sein soll. Hintergrund sei die häufige Umgehung der Mietpreisbremse. Denn die Mietpreisbremse findet dort, wo sie gilt, keine Anwendung auf Mietverhältnisse über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird; solche Mietverhältnisse sind von der Anwendung der Mietpreisbremse generell ausgenommen. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Regelung in Gebieten der Mietpreisbremse missbraucht wird, indem kurzfristige Mietverträge abgeschlossen werden, um die Mietpreisbremse auszuhebeln oder intransparente Möblierungszuschläge verlangt werden und so die Überprüfung der Zulässigkeit der Miete kaum möglich ist.
„Eine funktionierende Mietpreisbremse ist enorm wichtig. Nur durch sie kann der andauernde Anstieg der Angebotsmieten eingedämmt werden. Ihre Umgehung muss unbedingt verhindert werden. Außerdem gehören die immer noch existierenden Ausnahmen endlich abgeschafft. Die Ampelkoalitionäre sollten dem Beispiel ihrer Länderkollegen folgen und sich endlich um eine effektive Begrenzung des Mietenanstiegs kümmern – sie haben es jetzt in der Hand,“ fordert Siebenkotten.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ (Drucksache: 683/21) sieht vor, dass erstens der Möblierungszuschlag bei einer Vermietung von möbliertem Wohnraum gesetzlich geregelt werden soll, indem sowohl die Nettokaltmiete als auch der Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen und die Höhe des Zuschlages festgeschrieben werden muss. Mieterinnen und Mietern soll so ermöglicht werden, die Miethöhe zu überprüfen und zu viel geforderte Miete zurückzuverlangen. Zweitens soll der Begriff des „vorübergehenden Gebrauchs“ der Mietsache so eingegrenzt werden, dass dieses Tatbestandsmerkmal bei einer Dauer eines Mietvertrages von mehr als fünf Monaten regelmäßig nicht mehr erfüllt sein soll. Hintergrund sei die häufige Umgehung der Mietpreisbremse. Denn die Mietpreisbremse findet dort, wo sie gilt, keine Anwendung auf Mietverhältnisse über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird; solche Mietverhältnisse sind von der Anwendung der Mietpreisbremse generell ausgenommen. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Regelung in Gebieten der Mietpreisbremse missbraucht wird, indem kurzfristige Mietverträge abgeschlossen werden, um die Mietpreisbremse auszuhebeln oder intransparente Möblierungszuschläge verlangt werden und so die Überprüfung der Zulässigkeit der Miete kaum möglich ist.
„Eine funktionierende Mietpreisbremse ist enorm wichtig. Nur durch sie kann der andauernde Anstieg der Angebotsmieten eingedämmt werden. Ihre Umgehung muss unbedingt verhindert werden. Außerdem gehören die immer noch existierenden Ausnahmen endlich abgeschafft. Die Ampelkoalitionäre sollten dem Beispiel ihrer Länderkollegen folgen und sich endlich um eine effektive Begrenzung des Mietenanstiegs kümmern – sie haben es jetzt in der Hand,“ fordert Siebenkotten.
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