Luft- / Raumfahrt

Aufhebung des Einreiseverbots: Das müssen USA-Reisende jetzt beachten

Mehr als eineinhalb Jahre lang durften Menschen aus vielen Teilen der Welt – unter anderem aus dem Schengenraum und damit auch aus Deutschland – nicht in die USA einreisen. Ausnahmen gab es nur in ganz wenigen Fällen. Das ändert sich nun: Ab Montag, den 8. November, sind Reisen in die USA wieder möglich. Allerdings gelten weiterhin wichtige zu beachtende Vorgaben.

Einreisen dürfen nur vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Auch Genesene dürfen nur in die USA einreisen, wenn sie zusätzlich vollständig geimpft sind. Ausgenommen vom Impfnachweis sind nur wenige Personengruppen, dazu zählen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, oder auch Regierungsbeschäftigte, der diplomatische Dienst sowie Menschen mit entsprechenden Attesten. Diese müssen einen negativen Covid19-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten unter dem Punkt "Voraussetzungen für die Einreise in die USA ab 8. November 2021" im Überblick.

Selbstverständlich gelten während der gesamten Reise die etablierten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, zu denen etwa die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sowohl am Flughafen als auch im Flugzeug, gehört.

Trotz nach wie vor sehr strenger Einreisebestimmungen ist die Erleichterung groß, dass die USA nun wieder erreichbar sind. Die Einschränkungen waren eine massive Belastung der internationalen Mobilität, sowohl für die Industrie als auch für den Tourismus. BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow zur Aufhebung des Einreiseverbots: "Wir freuen uns, dass durch die angekündigten Lockerungen die Mobilitätsnachfrage im wichtigen transatlantischen Verkehr nun wieder stärker bedient werden kann. Das ist Licht am Ende des Tunnels. Aber weitere wichtige Verkehrsströme, vor allem in den asiatischen Raum, sind nach wie vor durch Reisebeschränkungen blockiert. Auch hier braucht es dringend praktikable Regelungen bei den Einreisebestimmungen, die sich am tatsächlichen Pandemiegeschehen orientieren, damit ein nachfragegerechtes Flugangebot aufgebaut werden kann."

Mit der Aufhebung von Reisebeschränkungen haben die Fluggesellschaften ihr Flugangebot wieder erhöht: Im Winterflugplan erreicht das Angebot im interkontinentalen Verkehr 71 Prozent des Vorkrisenniveaus. Diese positive Entwicklung wird vor allem getrieben vom Angebot an Flugreisen nach Nordamerika. Hier werden bis auf zwei Ausnahmen wieder alle bisherigen Ziele (27 Ziele) angeflogen und im Vergleich zu 2019 werden insgesamt wieder 80 Prozent der Flüge nach Nordamerika angeboten.

Voraussetzungen für die Einreise in die USA ab 8. November 2021 im Überblick:

Vollständige Impfung
– Einreisen dürfen Personen, die vollständig geimpft sind mit einem Impfstoff, der eine Zulassung oder Notfallzulassung der US-Arzneimittelbehörde FDA oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekommen hat. Das sind aktuell die Impfstoffe folgender Hersteller: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Covishield, BIBP/Sinopharm, Sinovac, Johnson & Johnson. Zulässig ist auch eine Kombination dieser Präparate als sogenannte Kreuzimpfung. Als Nachweis gilt sowohl ein digitaler Impfnachweis als auch der offizielle Nachweis in Papierform.
– Auch von einer Corona-Infektion Genesene dürfen nur mit vollständigem Impfschutz einreisen. Dafür benötigen sie die volle Impfdosis, also zwei Impfungen bei Impfstoffen, die zwei Dosen benötigen (z.B. BioNTech oder Moderna).

Zusätzlicher Negativ-Test
Zudem müssen alle Reisenden einen negativen Covid19-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden ist. Anerkannt werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest.

oder Genesenen-Nachweis
Genesene, die bis drei Monate vor Abreise mit dem Coronavirus infiziert waren und vollständig geimpft sind, benötigen keinen zusätzlichen Negativ-Test, wenn sie das offizielle Testergebnis ihrer Covid19-Infektion, das nicht älter als 90 Tage ist, vorlegen. Zudem benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung, dass sie die Reise antreten können ("fit-to-fly-Zertifikat").

Vor Reiseantritt müssen alle Fluggäste Kontaktdaten und Informationen zum Reiseverlauf elektronisch hinterlegen und eine Selbsterklärung („disclosure and attestation form“) zum aktuellen Impf- und Teststatus ausgefüllt vorlegen.

Ausgenommen von den Bestimmungen sind Kinder bis 2 Jahre. Gesonderte Regeln können wie oben beschrieben für einzelne Personengruppen gelten, etwa für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Details hierzu sowie ausführliche Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in den Vereinigten Staaten gibt es auf den Websites des US-Außenministeriums sowie des Center of Disease Control (CDC). Das CDC hat u.a. eine hilfreiche Checkliste zur Reisevorbereitung bereitgestellt.

Da sich Regelungen aktuell immer wieder ändern können, sollten sich Fluggäste vor der Reise und regelmäßig im Reiseverlauf bei ihrer Fluggesellschaft, dem Reiseveranstalter sowie den zuständigen Behörden über die geltenden Bestimmungen informieren. Noch ein Tipp: Reisende mit Ziel USA sollten auch ihren ESTA-Status prüfen – diese können in der Corona-Zeit ungültig geworden sein.

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Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

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