Medienkompetenz im Fokus
So konnte die Versammlung in ihrer Sitzung vom 8. November 2021 auch für das Jahr 2021 ein positives Resümee zu den Aktivitäten in diesem Bereich ziehen. Daher werden in 2022 nach Beschluss bewährte Initiativen und Projekte weitergeführt und in Zusammenarbeit mit den vier Medienprojektzentren Offener Kanal in Kassel, Gießen, Fulda und Rhein-Main hessenweit umgesetzt.
Grundschulen und Förderschulen können sich weiterhin als Internet-ABC-Schule qualifizieren. An dem Kooperationsprojekt mit dem Hessischen Kultusministerium haben sich in den vergangenen Jahren bereits knapp 900 Schulen in Hessen beteiligt und 621 sind mit dem Siegel ausgezeichnet worden. „Die Internet-ABC-Schule bildet einen der Förderschwerpunkte der medienpraktischen Arbeit der Medienanstalt Hessen. Mit dem Projekt können wir Kindern wichtige Schlüsselqualifikationen vermitteln sowie ihre medialen Kompetenzen stärken. Die Nachfrage der Grund- und Förderschulen, die aktiv die Internetkompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler fördern, ist weiterhin groß, so auch der Bedarf, insbesondere in der heutigen Zeit“, so Jörg Steinbach, Vorsitzender der Versammlung.
Verstärkt wird im kommenden Jahr die Arbeit mit Eltern, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften. Da Eltern einen wichtigen Einfluss auf das Mediennutzungsverhalten ihrer Kinder haben, sind sie Schlüsselpersonen beim Erwerb digitaler Medienkompetenz von Kindern und nehmen eine Vorbildfunktion ein. Daher bietet die Medienanstalt regelmäßig Elternabende zu verschiedensten Medienerziehungsthemen für Eltern von Kita- und Grundschulkindern sowie umfassende Fortbildungen für Lehrkräfte aller Schulformen nun auch online an. „Nicht nur Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung beim Umgang mit den Medien, sondern auch ihre Eltern und Lehrkräfte. Wir vermitteln ihnen zielgerichtet die notwendigen medialen Kompetenzen, damit sie diese sowohl in der Familie als auch in der medienpädagogischen Arbeit anwenden können“, erklärt Steinbach.
Erstmals in 2021 fand der hessische Schülermedientag als Teil der bundesweiten Aktion „Journalismus macht Schule“ statt. Vielfältige Themen wie beispielsweise Desinformation, Cybermobbing oder Pressefreiheit wurden angesprochen mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler zu kompetenten Akteuren in der demokratischen Öffentlichkeit zu machen und ihnen essenzielle Nachrichtenkompetenzen zu vermitteln. In 2022 wird an die erste erfolgreiche Durchführung angeknüpft und der Schülermedientag am 3. Mai 2022 zum Tag der Pressefreiheit ausgerichtet werden.
Eine weitere neue Veranstaltungsreihe ist im Herbst 2021 an den Start gegangen. „Time4Media“ bildet thematisch die Bandbreite der Arbeitsschwerpunkte der Medienanstalt Hessen ab und bietet eine Plattform für alle Interessierten zum Austausch und zur Vernetzung. Der Kick-off fand als Online-Veranstaltung zum Thema „Echte Freunde oder Marketing? Influencer und die neue Werbewelt im Internet“ am 30. September 2021 statt und zeigte auf, welche Bedeutung soziale Medien und Online-Werbung für Jugendliche haben und welchen Einfluss Influencer auf sie ausüben.
Neue gesetzliche Regeln für Medienintermediäre
In ihrer Sitzung vom 8. November 2021 hat die Versammlung das Inkrafttreten der Satzung zur Regulierung von Medienintermediären nach § 96 des Medienstaatsvertrages zum 1. Januar 2022 beschlossen. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Suchmaschinen wie Google sind als sogenannte Intermediäre wesentliche Elemente des Kommunikations- und Informationsverhaltens. Sie sammeln Informationen und journalistische Inhalte, ordnen sie nach selbstgewählten algorithmischen Mechanismen und stellen sie so zur Verfügung. Dies entscheidet auch darüber, welche Informationen für Nutzende leicht und häufig gefunden werden. Medienintermediäre haben dadurch, dass sie täglich für unzählige Nutzende als Informationsquelle dienen, zentralen Einfluss auf die Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs.
Medienintermediäre werden durch den Medienstaatsvertrag vom 7. November 2020 erstmals einer medienrechtlichen Regulierung unterworfen. Ziel ist die Sicherung der Meinungsvielfalt, die mithilfe von Transparenz- und Diskriminierungsfreiheitsvorgaben erreicht werden soll.
Die Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Überprüfung der Einhaltung der Transparenz- und Diskriminierungsfreiheitsvorgaben bei Medienintermediären zuständig. Sie sorgen dafür, dass auch bei der Nutzung von Medienintermediären eine freie und unabhängige Meinungsbildung stattfinden kann und der Zugriff auf viele verschiedene Dienste und Kanäle sowie auf eine Vielfalt an Meinungen gewährleistet wird. Die Vielfaltssicherung gehört daher zu den Kernaufgaben der Medienanstalten.
Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – kurz: Medienanstalt Hessen – mit Sitz in Kassel kümmert sich um die Medien in Hessen und um alle Menschen, die Medien nutzen. Zu den Aufgaben der Medienanstalt Hessen gehören die Lizenzierung von Radio- und Fernsehveranstaltern, die Aufsicht über Rundfunk- und Telemedienangebote sowie der Betrieb von vier Medienprojektzentren Offener Kanal. Durch eine Vielzahl von medienpraktischen Projekten fördert die Medienanstalt Hessen die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen wie auch Erziehern und Pädagogen. Die Medienanstalt unterstützt außerdem Nichtkommerzielle Lokalradios, fördert die Kommunikationsinfrastruktur und ist für den Medienstandort Hessen aktiv.
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