Krankenhausbesuche mit 2-G-Regelung
Nur wer vollständig geimpft und genesen ist, darf seinen Angehörigen besuchen. Kinder unterhalb von 12 Jahren dürfen nicht als Besucher ins Krankenhaus. Sollte aus medizinischen und ethischen Gründen ein Besuch oder eine Begleitung erforderlich sein, gibt es eine gesonderte Besuchs- bzw. Begleiterlaubnis. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Für werdende Väter gilt weiterhin die 3-G-Regel während der Geburtsphase.
Einlass erhalten Besucherinnen und Besucher bzw. Begleitpersonen gegen Vorlage:
- eines gültigen Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses und
- eines Impfausweises/einer Impfbescheinigung (Erst- und Zweitimpfung, letzte Impfdosis liegt mehr als 14 Tage zurück) ODER
- eines positiven PCR-Ergebnisses bei Genesenen (Nachweis muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein).
Patientenbesuche sind montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr möglich. Erwachsene Patientinnen und Patienten dürfen pro Tag einen Besuch für eine Stunde erhalten. Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich zur Begleitperson ebenfalls ein Besuch am Tag für eine Stunde möglich. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Besucherregelungen inklusive der notwendigen Formulare gibt es unter: evkb.de/corona.
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