AöW zum Welttoilettentag am 19. November 2021
Der Welttoilettentag am 19. November ist Anlass sich der Bedeutung von sicheren Sanitäreinrichtungen bewusst zu machen und dient als Aufruf an die internationale Gemeinschaft, auch an die deutsche Bundesregierung, die Finanzmittel zu erhöhen, damit das Menschenrecht auf sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen bis 2030 erfüllt werden kann.
Fast die Hälfte der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu sicheren Sanitäreinrichtungen. Dies zeigt der aktuellste Umsetzungsbericht von UNICEF und WHO zum sechsten nachhaltigen Entwicklungsziel „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle bis 2030“. Unsichere, d.h. unhygienische, Sanitäreinrichtungen bedeuten die Gefährdung der Gesundheit der Gemeinschaft.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es vor nicht allzu langer Zeit in Europa ähnlich aussah: Sanitäre Missstände stellten die Hauptursache für Choleraepidemien im 19. Jahrhundert dar. Erst im anbrechenden 20. Jahrhundert entstand eine in Mitteleuropa befriedigender Schutz vor Infektionen durch sanitäre Anlagen. Ein sicheres Abwasser- und Trinkwassersystem ist ein Meilenstein für die Hygiene und Grundpfeiler unserer modernen Zivilisation.
In Deutschland arbeitet die kommunal organisierte Wasserwirtschaft tagtäglich dafür, jedem Haushalt sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und das Abwasser hygienisch sicher und umweltgerecht zu behandeln. Dabei stellt der Klimawandel auch die Wasserversorgung in Deutschland vor neue Herausforderungen.
Prof. Lothar Scheuer, AöW-Präsident erklärt hierzu: „Wir setzen uns für die Bürgerinnen und Bürger für einen umweltbewussten und nachhaltigen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser ein und sind uns der Wichtigkeit und auch der sozialen Verantwortung bewusst, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für jeden sicher und bezahlbar zur Verfügung zu stellen.“
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasser-wirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
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