Neue Corona-Regeln für Koblenzer Weihnachtsmarkt
Laut 28. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab dem 24. November 2021 die Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen überall dort, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Dies betrifft auch den Koblenzer Weihnachtsmarkt: In allen Situationen, in denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, sind Besucher:innen dazu verpflichtet, Maske zu tragen. So soll die Maske beispielsweise während des Anstehens an Weihnachtsmarktbuden getragen werden. Beim Verzehr von Getränken und Speisen kann die Maske abgelegt werden.
Weiterhin gilt die 2G Regel: Das bedeutet für den diesjährigen Weihnachtsmarkt, dass gastronomische Angebote nur für Personen zugänglich sind, die geimpft oder genesen sind. Daher sind gastronomische Standbetreiber:innen dazu verpflichtet, vor dem Verkauf die betreffenden Zertifikate zu überprüfen. Nach dieser Kontrolle erhalten geimpfte und genesene Personen ein Bändchen, welches bei weiteren Verkäufen vorgezeigt werden kann. Diese Bändchen sind kostenfrei und unabhängig von einem Kauf an allen Ständen des Weihnachtsmarktes erhältlich. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Kinder und Jugendliche, sowie Menschen, bei denen eine Schwangerschaft oder Vorerkrankung vorliegt, die keine Impfung zulässt. In diesem Fall genügt ein tagesaktueller Schnelltest, die entsprechenden Bescheinigungen bzw. Testzertifikate sind dabei mit sich zu führen. Ein tagesaktueller Schnelltest muss auch von Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen vorgelegt werden.
Außer an den gastronomischen Buden gilt diese Regel auch für die Veranstaltungen des Weihnachtsmarktes: Dies betrifft die „Kowelenzer Weihnachtsgeschichten“ und den „Klingenden Adventskalender“ im Rathaus-Innenhof.
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