Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/…
In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.
Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de
Telefon: +49 (911) 179-2218
Fax: +49 (911) 179-1487
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