DDV: „Keine Vorfestlegung bei Payment for Order Flow“
Beim sogenannten Payment for Order Flow (PFOF) werden – in der Regel weisungsgebundene – Kundenwertpapierorders von einem Broker zu einem oder mehreren vorselektierten Ausführungsplätzen gegeben. Dafür vereinnahmt der Broker gegebenenfalls eine Zahlung. Durch solche Zuwendungen sind Anbieter in der Lage, ihren Kunden Leistungen zu niedrigen direkten Entgelten anzubieten. Dabei kann PFOF in der Praxis unterschiedliche Formen annehmen.
Derzeit sind nationale Aufseher dabei, PFOF zu untersuchen. Gleichzeitig konsultiert die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA dazu. Vor diesem Hintergrund überrascht der Vorschlag der EU-Kommission zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Stiftung Warentest kam in ihrer Zeitschrift Finanztest jüngst bei einer eigenen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Angebote nicht mit einer größeren Handelsspanne beim Kauf und Verkauf einhergehen. Finanztest entdeckte nach eigenen Angaben keine nennenswerten Aufschläge gegenüber dem Xetra-Handel der Deutschen Börse.
Aus Sicht des DDV sollten die Auswirkungen von PFOF sorgfältig analysiert werden, bevor politische Entscheidungen getroffen werden. Diese Analyse sollte insbesondere die Nutzung von Drittzahlungen durch den Broker, mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Ausführungsqualität, die Marktliquidität und die Transparenz gegenüber den Kunden des Brokers berücksichtigen.
Deutscher Derivate Verband e.V.
Feldbergstraße 38
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 2443303-60
http://www.deutscher-derivate-verband.de
Leiterin Kommunikation / Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 4000475-20
E-Mail: michaela.roth@derivateverband.de