Plädoyer für ein Zentralregister für klinische Studienberichte
In ihrer im Journal of European Continuing Medical Education (CME) erschienenen Publikation stellen Natalie McGauran und Beate Wieseler nun mögliche Einsatzgebiete klinischer Studienberichte jenseits der frühen Nutzenbewertung dar: Die Erstellung medizinischer Leitlinien, die ärztliche Fortbildung, aber auch Patienteninformationen könnten sehr von einer umfassenden, unverzerrten Informationsbasis profitieren.
Damit das funktioniere, bedürfe es eines öffentlichen, weltweiten Zentralregisters. Denn bislang sei die Evidenz über zahlreiche Quellen verstreut, so die Autorinnen. In der von ihnen skizzierten Grundstruktur eines solchen Portals wären Basisinformationen unmittelbar verfügbar, während etwa anonymisierte individuelle Patientendaten aktiv angefragt werden müssten. Und sie schlagen eine Ausweitung dieses Ansatzes auch auf Studien zu Medizinprodukten und anderen nichtmedikamentösen Verfahren vor.
Da die Erfahrung lehre, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie nicht ausreichten, sei zur Einrichtung eines Zentralregisters und zur verpflichtenden Einspeisung klinischer Studienberichte der Gesetzgeber gefragt.
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