Private Banken verabschieden umfassende Reform der Einlagensicherung
- Konzentration auf Kernaufgabe: Schutz der Sparer als höchste Priorität
- Neue Sicherungsgrenzen: Einlagen privater Sparer bleiben bis zu einer Million Euro geschützt
- Übergangsphase von acht Jahren
Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf. Ziel ist es, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren: den Schutz von Sparerinnen und Sparern sowie von Unternehmen. Damit einher gehen künftig Sicherungsgrenzen, die sich am Bedarf der Einleger orientieren. Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt.
„Die privaten Sparerinnen und Sparer profitieren auch künftig von einem leistungsfähigen und umfangreichen Einlagenschutz. Die Sicherheit ihrer Gelder hat für die privaten Banken höchste Priorität", sagt Christian Sewing, Präsident des Bankverbandes. „Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen. Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“
Die Einlagensicherung der privaten Banken hat in den vergangenen Jahren mehrfach Kunden umfassend vor Verlusten geschützt. Ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder floss dabei jedoch nicht an private Sparer, sondern an professionelle Einleger.
Die Reform umfasst vor diesem Hintergrund folgende wesentliche Elemente.
- Der Kreis der geschützten Einleger wird angepasst. Private Sparer („natürliche Personen“) und Unternehmen bleiben umfassend geschützt. Dasselbe gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – etwa Sozialversicherungen. Dagegen werden professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.
- Ab 2023 gelten erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger. So beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab 2023 fünf Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen angepasst. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf eine Mio. Euro, für Unternehmen auf zehn Mio. Euro.
- Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.
- Die Einlagensicherung wird konsequent auf Deutschland fokussiert. Denn hier gibt es eine Tradition des hohen Schutzniveaus für Sparer, sei es über eine Institutssicherung oder eben unsere Einlagensicherung. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.
Die Reform wird erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. Einleger und Verbandsmitglieder erhalten damit ausreichend Zeit, um sich auf die Änderungen einzustellen.
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