Gemeinde Bettingen profitiert von Einkünften aus der PV-Anlage Altenhof/Im Weiher
Erstmalig bietet eine Änderung von § 6 des EEG 2021, die im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, die Möglichkeit, eine Standortgemeinde an jeder eingespeisten Kilowattstunde mit aktuellem (2021) Zuschlag bei der Bundesnetzagentur mit bis zu 0,2 ct/kWh freiwillig zu beteiligen. „Als kommunaler Projektentwickler begrüßen wir die neue Teilhabemöglichkeit für Gemeinden. Gerne nutzen wir den neuen gesetzlichen Rahmen und haben der Gemeinde nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe der vollen 0,2 ct/kWh angeboten“, unterstreicht TEP-Projektentwickler Bastian Fiedler.
Durch sehr gute Zusammenarbeit zwischen Flächeneigentümern, Planungsbüro, Projektentwickler, Gemeindeverwaltungen, Bürgermeistern und insbesondere der Verbandsgemeinde Bitburg entwickelt sich um das Vorhaben ein Erneuerbare-Energien-Portfolio von mindestens acht Solarstandorten und einem Umspannwerk. Die Projekte sollen zeitnah umgesetzt werden und die regionale Netzinfrastruktur bei Halsdorf unterstützen.
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