Hellabrunn-Besuch ab sofort mit 2G möglich – Testpflicht entfällt
Die neuesten Anpassungen der Corona-Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung erleichtern erfreulicherweise den Besuch im Tierpark Hellabrunn für Geimpfte und Genesene.
Alle weiteren behördlich auferlegten Regularien bleiben jedoch bestehen, dies bedeutet, dass ein Impf- bzw. Genesennachweis nach wie vor für Personen ab 12 Jahren und 3 Monaten nötig ist. Kinder bis 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Zudem ist in den Tierhäusern das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren ist ein Mund-Nasenschutz ausreichend.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, bereits am Eingang einen gültigen 2G-Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereitzuhalten, um einen schnellen und unkomplizierten Einlass zu gewährleisten.
Auf der Internetseite www.hellabrunn.de/corona gibt es eine umfangreiche FAQ-Liste, die sämtliche Fragen rund um den Besuch des Tierparks klärt.
Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
81543 München
Telefon: +49 (89) 62508-0
Telefax: +49 (89) 62508-32
http://www.hellabrunn.de/