Verbraucher & Recht

Dauerhaft Gutes tun – mit einer Zustiftung zur BBBank Stiftung

Ehrenamt und Spendenbereitschaft sind neben staatlicher Fürsorge zentrale Grundpfeiler der Wahrnehmung eines gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins. Insbesondere das Engagement für sozial Benachteiligte und Schutzbedürftige liegt dankenswerterweise immer mehr Menschen am Herzen. Laut Bundesinnenministerium gibt es in Deutschland etwa 30 Mio. Menschen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich einbringen. Darüber hinaus verzeichnen gemeinnützige Organisationen eine in den letzten Jahren steigende Spendenbereitschaft. Rund 5,4 Mrd. Euro haben die Deutschen im vergangenen Jahr für den guten Zweck ihrer Wahl aufgebracht.

Auch die BBBank Stiftung baut für die Umsetzung ihrer gemeinnützigen Ziele auf Spenden. Von fast 10.000 Spenderinnen und Spendern erhielt die Stiftung in 2021 eine Rekordsumme von über 2 Mio. Euro, um zahlreiche gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie im Gesundheitswesen zu unterstützen bzw. zu initiieren.

„Spenden sind eine wichtige Grundlage unserer Arbeit“, berichtet Ralf Baumann, Vorstandsmitglied der BBBank Stiftung. „Wir beobachten aber auch, dass immer mehr Menschen über die Spende hinaus einen Beitrag leisten möchten. Mit einer Zustiftung eröffnen wir die Möglichkeit, diesen Wunsch einfach in die Tat umzusetzen.“

Eine gemeinnützige Stiftung nutzt das eingebrachte Vermögen, um aus dessen Erträgen Projekte Dritter oder auch selbstinitiierte Projekte zu fördern. Eine Stiftung einzurichten und zu unterhalten ist mit einem umfangreichen organisatorischen und administratorischen Aufwand verbunden. Darüber hinaus liegt ein sinnvolles Gründungsvermögen bei mindestens 200.000 Euro.

„Die Gründung einer eigenständigen Stiftung kommt für viele Interessierte aufgrund der vielen zu klärenden Details oft nicht in Frage“, weiß Baumann. „Allen, die sich trotzdem nicht auf Spenden beschränken möchten, bieten wir eine leicht umsetzbare Alternative.“

Eine Zustiftung zur BBBank Stiftung ist bereits ab 20.000 Euro möglich. In dieser Höhe haben Engagierte die Wahl zwischen einer freien und einer zweckgebundenen Zustiftung. Mit der freien Zustiftung überlässt der Geldgeber der BBBank Stiftung die Auswahl förderungswürdiger Projekte. Über eine zweckgebundene Zustiftung kann sich der Zustifter für einen Förderschwerpunkt (Jugend-/Altenhilfe, Bildung/Erziehung, Gesundheitswesen, Wissenschaft/Forschung) entscheiden. Ab 50.000 Euro kann jede Zustifterin bzw. jeder Zustifter die dauerhafte Förderung eines Projektes eigener Wahl festlegen.

Durch eine Zustiftungsvereinbarung profitieren Stiftungswillige von den grundlegenden Vorzügen einer gemeinnützigen Stiftung, wie der steuerlichen Begünstigung. Gleichzeitig brauchen sie sich jedoch z.B. keine Gedanken über die Besetzung der Stiftungsgremien, den wiederkehrenden Administrationsaufwand im Rahmen der steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie über laufende Kosten für den Betrieb der Stiftung zu machen.

Die klassische Zustiftung arbeitet ausschließlich mit den Erträgen, die von den Verantwortlichen der BBBank Stiftung durch professionelle Vermögensverwaltung erwirtschaftet werden. Das eigentliche Stiftungsvermögen bleibt dabei dauerhaft erhalten. Alternativ können sich Zustifter für ein Verbrauchskonzept innerhalb der BBBank Stiftung entscheiden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für eine klassische Zustiftung, jedoch legt der Zustifter im Vorfeld fest, in welchem Zeitraum, zusätzlich zu den Erträgen, auch das Stiftungsvermögen verbraucht werden soll. So ist über einen begrenzten Zeitraum eine deutlich intensivere Förderung eines ausgewählten Projektes möglich.

Neben einer Vereinbarung zu Lebzeiten, können Stiftungswillige auch über eine Verfügung im Todesfall ihren Nachlass bzw. Teile davon in Form einer Zustiftung einbringen. Dies geschieht über eine frühzeitig geschlossene, widerrufliche Vereinbarung eines Bezugsrechts oder über ein klassisches Testament. Als Vermögenswerte sind u.a. Lebensversicherungen, Investmentdepots oder Immobilien geeignet. Je komplexer bzw. vielfältiger ein Nachlass ist, desto empfehlenswerter ist es, bereits einen vorab bestimmten Testamentsvollstrecker einzusetzen, welcher sich um die Umsetzung des letzten Willens kümmert.

„Jedes Engagement von Menschen für Menschen, ob durch eigene Leistung oder durch finanzielle Zuwendung, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander“, betont Ralf Baumann. „Mit einer Zustiftung zur BBBank Stiftung stellen Sie Ihren Einsatz für die gute Sache gemeinsam mit uns auf ein solides und dauerhaftes Fundament – 29 Zustiftungen konnten so bereits realisiert werden.“

Über BBBank Stiftung

Die BBBank Stiftung wurde von der BBBank eG im Jahr 2011 als Mitgliederstiftung errichtet, um gemeinsam Gutes zu tun. Erklärtes Ziel der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Projekte mit aus Spenden und Zustiftungen erhaltenen finanziellen Mitteln.

Unter dem Stiftungs-Motto „Von Menschen. Für Menschen“ unterstützt die BBBank Stiftung seit Ihrem Bestehen Projekte und Aktionen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie aus dem Gesundheitswesen. Neben diesen Projekten bringt sich die Stiftung auch bei kurzfristigem Hilfebedarf ein, wie zum Beispiel im Falle der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe in Deutschland im Juli 2021.

Neben zahllosen privaten Spendern zählt die BBBank eG aus Karlsruhe zu den wichtigsten Förderern der Stiftung. Darüber hinaus verwaltet die BBBank Stiftung derzeit 29 Zustiftungen (Stand 01.09.2021), auf deren rechtlicher Grundlage eine langfristige Förderung der Arbeit der BBBank Stiftung oder auch ausgewählter Zustifter-Projekte im Stil einer klassischen Stiftung, jedoch ohne damit verbundenen Aufwand und Kosten, möglich ist.
Im letzten Geschäftsjahr (2020) konnten Projektförderungen zur satzungsgemäßen Zweckerfüllung über insgesamt rund 897.000 Euro geleistet werden.

Die BBBank Stiftung ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe registriert (Aktenzeichen 14-0563.1) und vom Finanzamt Karlsruhe-Stadt (Steuernummer 35022/76972) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Für jede Spende auf das Konto der Stiftung (IBAN: DE 85 6609 0800 0009 9999 90) erstellen wir gern eine individuelle Zuwendungsbestätigung.

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