Bildung & Karriere

NORD/LB legt Regeln für Mobiles Arbeiten fest

  • Bis zu 80 Prozent Arbeiten außerhalb der Bank möglich
  • Zielgröße: Durchschnittliche Präsenzquote von 50 Prozent
  • Neue Dienstvereinbarung gilt für Zeit nach aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen

Die NORD/LB Norddeutsche Landesbank hat mit dem Gesamtpersonalrat Regelungen für das Arbeiten außerhalb der Bank, also aus dem Homeoffice oder von unterwegs, vereinbart. Eine neue Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ legt den Rahmen fest, nach denen in der Zeit nach Beendigung der aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen gearbeitet werden soll. 

Die neue Dienstvereinbarung ist geprägt durch ein hohes Maß an Flexibilität. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann zukünftig im Grundsatz bis zu maximal 80% der individuellen Arbeitszeit mobil arbeiten. In welchem Umfang das mobile Arbeiten gewünscht bzw. möglich ist, wird zwischen der jeweiligen Führungskraft und dem Mitarbeitenden individuell abgestimmt. 

Gleichzeitig sind sich Bank und Gesamtpersonalrat darüber einig, dass persönliche Begegnungen in der Bank wichtig für die Unternehmenskultur sind. Nach Wegfall der aktuellen Corona-Einschränkungen soll sicher­gestellt werden, dass es regelmäßige Präsenz­termine und entsprechende Arbeitsformate (z.B. Teammeetings vor Ort) gibt. Als Zielgröße wird eine durchschnittliche Präsenzquote in der Bank von 50 Prozent angestrebt.  

Aufgrund der aktuell geltenden bundesweiten Homeoffice-Pflicht arbeitet die ganz überwiegende Mehrheit der NORD/LB-Beschäftigten derzeit außerhalb der Bank. Ausnahmen sind beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen der Braunschweigischen Landessparkasse. Ungeachtet der aktuellen Lage wird die neue Dienstvereinbarung formal zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Vollständig zur Anwendung kommen wird sie allerdings erst nach Beendigung der aktuellen Ausnahme­situation. 

Um das Mobile Arbeiten zu ermöglichen, stellt die Bank, sofern gewünscht, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein iPhone und ein Notebook zur Verfügung.

Parallel arbeitet die NORD/LB weiter an der Einführung eines neuen Raumkonzepts, das Desk-Sharing und ein flexibles, bereichs­über­greifendes Zusammenarbeiten vorsieht. Mit der Umsetzung soll im kommenden Jahr zunächst am Standort Hannover begonnen werden. Dadurch wird sich auch der Bürogebäudebedarf an den Hauptstandorten der Bank verringern.

Bank und Gesamtpersonalrat haben ferner vereinbart, mindestens einmal jährlich zu überprüfen, wie gut die neuen Regelungen funktionieren und ob gegebenenfalls Anpassungbedarf besteht. 

Über NORD/LB Norddeutsche Landesbank Hannover

Die NORD/LB Norddeutsche Landesbank gehört zu den führenden deutschen Geschäftsbanken. Als öffentlich-rechtliches Institut ist sie Teil der S-Finanzgruppe. Zu den Kerngeschäftsfeldern zählen Firmenkunden, Spezialfinanzierungen im Energie- und Infrastruktursektor sowie für Flugzeuge, die Finanzierung von Gewerbeimmobilien über die Deutsche Hypo, das Kapitalmarktgeschäft, das Verbundgeschäft mit den Sparkassen sowie Privat- und Geschäftskunden einschließlich Private Banking. Die Bank hat ihren Sitz in Hannover, Braunschweig und Magdeburg und verfügt über Niederlassungen in Bremen, Oldenburg, Hamburg, Schwerin, Düsseldorf und München. Außerhalb Deutschlands ist die NORD/LB mit einer Pfandbriefbank (NORD/LB Covered Bond Bank) in Luxemburg sowie mit Niederlassungen in London, New York und Singapur vertreten.

www.nordlb.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NORD/LB Norddeutsche Landesbank Hannover
Friedrichswall 10
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 361-0
Telefax: +49 (511) 361-4447
http://www.nordlb.de

Ansprechpartner:
Thomas Klodt
Telefon: +49 (511) 361-2758
E-Mail: thomas.klodt@nordlb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel