Verbraucher & Recht

Italien: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste

ARAG Experten weisen Ski-Urlauber darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2022 in Italien eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haben müssen, wenn sie auf die Piste wollen. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit dem Entzug der Liftkarte und mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden die Sicherheitsvorschriften auf Italiens Skipisten verschärft. Danach wird die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer unter 18 Jahren eingeführt und es soll vermehrte Alkoholkontrollen geben.
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