Unternehmen übernehmen Verantwortung für die biologische Vielfalt
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wer die biologische Vielfalt schützt, trägt auch zum Überleben des Menschen und der Erde bei, wie wir sie kennen. National wie auch international brauchen wir dafür die Unterstützung aller gesellschaftlichen Akteure. Deshalb ist es auch bei unternehmerischen Entscheidungen nicht nur in der Lebensmittelbranche wichtig, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt mitzudenken und sich dafür zu engagieren. Wir wollen deshalb mit dem Projekt den Dialog zwischen Wirtschaft und Naturschutz vertiefen, innovative Maßnahmen, Initiativen und Tools entwickeln und so den notwendigen Wandel zum Schutz der Biodiversität voranbringen.“
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Unternehmen brauchen die biologische Vielfalt als unverzichtbare Wirtschaftsgrundlage. Die biologische Vielfalt braucht jedoch auch das Engagement der Unternehmen für eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung unserer Ressourcen. Da verschiedene Branchen aber ganz unterschiedliche Rahmen- und Produktionsbedingungen aufweisen, ist es notwendig, nicht nur branchenübergreifende, sondern auch branchenspezifische Instrumente zu entwickeln ‒ die Lieferkette in der Modeindustrie ist beispielsweise eine andere als die in der Bauindustrie. Diese speziellen Anforderungen werden im Projekt UBi berücksichtigt.“
Das Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt – UBi“ wird vom Global Nature Fund und der Bodensee-Stiftung zusammen mit der Biodiversity in Good Company Initiative e.V., der Deutschen Industrie- und Handelskammer Service GmbH und dem Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production durchgeführt. Damit wird nicht nur die seit 2013 bestehende Verbändeplattform „Unternehmen Biologische Vielfalt“ fortgeführt, sondern auch die Plattform https://www.german-business-for-biodiversity.de, über die weitere Biodiversitäts-Selbstverpflichtungen der Wirtschaftsakteure für das post-2020 Biodiversitätsrahmenwerk der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD-COP 15) gesammelt werden sollen.
Um die Unternehmen dabei zu unterstützen, den Schutz der biologischen Vielfalt in ihr Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagement zu integrieren, werden Instrumente wie ein Leitfaden und ein Online-Selbstcheck zur Verfügung gestellt sowie Schulungen angeboten. Für fünf Branchen sollen branchenspezifische Biodiversitäts-Checks erarbeitet werden. Zudem wird mit der Unterstützung der „Food for Biodiversity“-Initiative die Lebensmittelbranche als ein besonders wichtiger Sektor für den Erhalt der biologischen Vielfalt adressiert. Dies kann auch weitere Branchen inspirieren und motivieren, ebenfalls eine Initiative für Biodiversität zu starten. Das Projekt befördert außerdem Positivbeispiele, die veranschaulichen, wie Naturschutzmaßnahmen in Unternehmen verstetigt werden können, z.B. zum Thema „Naturnahe Firmengelände“.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer Service GmbH wird mit verschiedenen Öffentlichkeitsmaßnahmen, Schulungen und Angeboten die Industrie- und Handelskammern als wichtige Multiplikatoren und Meinungsbildner für die Unternehmen zum Thema biologische Vielfalt vorbereiten und das Thema bundesweit verbreiten.
Die Ergebnisse des Projektes werden sowohl in die europäischen als auch internationalen Prozesse und Aktivitäten eingebracht und sollen insgesamt den Schutz der biologischen Vielfalt als Bestandteil wirtschaftlichen Handels selbstverständlich machen.
Der Verein „Food for Biodiversity“ unterstützt das Vorhaben durch Drittmittel.
Zehn Jahre Bundesprogramm Biologische Vielfalt – #10jahrebpbv
Seit zehn Jahren unterstützt das Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Am 15. Februar 2011 wurde die Förderrichtlinie des größten deutschen Förderprogramms für den Naturschutz veröffentlicht. Seit Programmstart konnten 137 Projekte mit insgesamt 355 Teilprojekten in die Förderung gebracht und über 250 Mio. € für die Ziele des Programms zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden Vorhaben zum Schutz von Arten, Lebensräumen, Ökosystemleistungen und Stadtnatur (neuer Förderschwerpunkt), denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Neue Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
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