Schüler*innen müssen bei TUP-Veranstaltungen in den Weihnachtsferien 3G-Nachweis vorlegen
Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahren, die während der Weihnachtsferien eine Veranstaltung der Theater und Philharmonie Essen besuchen möchten, müssen einen 3G-Nachweis vorlegen. Sie müssen also vollständig geimpft, genesen oder getestet sein – entweder mit einem maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einem höchstens 48 Stunden alten PCR-Test. Diese Regelung gilt vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für Besucher*innen ab 16 Jahren gilt weiterhin die 2G-Regel, hier ist also die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
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