Gesundheit & Medizin

Angepasste Quarantäne-Regel für Kontaktpersonen ist erforderlich

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) appelliert angesichts der zu erwartenden Fallzahlsteigerung durch Omikron zu einer umsichtigen Entscheidung über die Verkürzung der Quarantänezeit. Angesichts der erkennbar schnellen Ausbreitung der Omikroninfektionen sind neue Höchststände bei der Zahl der Infizierten pro Tag sehr wahrscheinlich. Damit vervielfacht sich auch die Zahl der Kontaktpersonen bei diesen bestätigten Infektionen. Dies macht eine bundeseinheitliche Regelung unabdingbar, die sich nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen richten muss. „Die negativen Konsequenzen einer 14-Tage-Quarantäne vollständig Geimpfter bei durchschnittlich 5 bis10 Kontaktpersonen wären erheblich und könnten sehr schnell zu einem Personalengpass in allen Bereichen der kritischen Infrastruktur aber auch der Wirtschaft insgesamt führen. Gleichzeitig verdichten sich mittlerweile die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Inkubationszeit bei 5 bis 6 Tagen liegt. Danach kann die reine Quarantäne für vollständig geimpfte Kontaktpersonen jetzt bei einem Kontakt mit einem Omikronfall auf 7 Tage mit abschließendem Negativtest verkürzt werden“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandvorsitzender der DKG.

Allerdings sei aus Infektionsschutz und Arbeitsschutzgründen klar zwischen reinen Kontaktpersonen und Infizierten zu unterscheiden. „Wir müssen bei dieser Debatte aber klar differenzieren zwischen der Quarantäne für nicht positiv getestete Kontaktpersonen und der Isolation für positiv Getestete, also infizierten Personen. Eine pauschale Verkürzung der Isolation von Infizierten lehnen wir ab. Diese kann nur erfolgen, wenn wir klare Evidenz haben, wie lange die Personen infektiös sind. In jedem Fall ist auch ein negativer Test zum Ende der Isolation erforderlich“, so Gaß.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 21 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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