Gesundheit & Medizin

Kostenerstattung für unverbrauchte Grippeimpfstoffe aus Vorsaison ist wichtiges Signal für laufende Impfkampagne

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass den Apotheken die Kosten für unverbrauchte Grippeimpfstoffe aus der Vorsaison 2020/2021 erstattet werden. „Die Apotheken haben in der Saison 2020/2021 Enormes geleistet. Sie haben die Arztpraxen mit über 20 Millionen Dosen Grippeimpfstoffen versorgt – mehr als je zuvor, da die Impfbereitschaft der Bevölkerung unter dem Eindruck der Corona-Pandemie sehr hoch war. Leider blieben sie aber am Ende trotzdem auf einer sehr hohen Anzahl an Impfdosen sitzen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Politik hat mit einer entsprechenden Verordnung im Jahr 2021 konsequent gehandelt und erstattet den Apotheken die Kosten für die Impfdosen, die bestellt und geliefert wurden, aber nicht mehr verimpft werden konnten. Es ist ein wichtiges Zeichen an die Apothekerschaft, dass man sie mit wirtschaftlichen Risiken nicht alleine lässt, wenn sie sich intensiv für die Impfkampagnen gegen Corona und Grippe in Deutschland einsetzen.“

Dittrich sagt weiter: „Ich bin froh, dass wir ein effizientes und reibungsloses Verfahren für die Abwicklung der Rückerstattung gefunden haben. Die Apotheken haben ihre noch vorhandenen Lagerbestände an Grippeimpfstoffen aus der Vorsaison dem Nacht- und Notdienstfonds gemeldet, der die Kosten jetzt ausgleicht.“ Der DAV hatte sich zuvor mit aller Konsequenz beim Bundesministerium für Gesundheit für eine solche Lösung eingesetzt. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV, der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für diese Sonderaufgabe im Oktober 2021 beliehen wurde, will in der kommenden Woche mehr als 7 Millionen Euro für rund 650.000 nicht verimpfte Grippeimpfstoffdosen der Vorsaison 2020/2021 an mehr als 7.500 öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken auszahlen. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag pro öffentlicher Apotheke beträgt mehr als 900 Euro. Der NNF bekommt die Mittel vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) erstattet.

Mehr Informationen unter www.abda.de und www.dav-notdienstfonds.de

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