Software

Anforderungen an Praxissoftware: Vorsicht bei veralteter Software!

Kommt es zu einem Haftungsprozess ist die Patientenakte entscheidend. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Maßnahmen der Arzt getroffen hat und welche nicht. Ist die Praxissoftware veraltet, kann das gefährlich werden.

Wann Patienten die Richtigkeit der Dokumentation erschüttern können

Vor Gericht gilt die Vermutung, dass die Behandlungsdokumentation eines Arztes oder Krankenhauses vollständig und richtig ist. Die Patientenseite kann diese Vermutung zwar erschüttern, indem sie beweist, dass der Arzt oder das Krankenhaus falsch oder lückenhaft dokumentiert hat. Das ist aber oft schwierig, weil der Einblick in die Abläufe bei Ärzten oder Krankenhäusern normalerweise fehlen.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Fall einer Augenärztin zeigt, wie wichtig eine richtige Dokumentationssoftware ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es: „Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen“ (§ 630f BGB Abs. 1). Der BGH hat daraus geschlossen, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit nicht greift, wenn sich die Dokumentation nachträglich ändern lässt, ohne dass dies erkennbar ist und der alte Eintrag in der Patientenakte noch sichtbar bleibt (Urteil vom 27.04.2021, VI ZR 84/19).

Darauf sollten Ärzte und Kliniken achten

„Prüfen Sie Ihre Praxissoftware genau und lassen Sie sich von Ihrem Softwareanbieter bestätigen, dass die Anforderungen des § 630f Abs. 1 BGB eingehalten sind. Sie gelten für alle Fachrichtungen“; rät Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller in München.

Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

 

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel