Verwertung mineralischer Abfälle unter der neuen Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV)
Die Anforderungen des Bodenschutzes an das Auf-/ Einbringen von Materialien in und auf Böden regeln insbesondere § 6 BBodSchG und § 12 BBodSchV.
Das Abfallrecht steuert hinsichtlich dieser Maßnahmen stoffstrombezogene Rechtspflichten bei.
Das Verwerten mineralischer Abfälle kann ferner den Tatbestand der Gewässerbenutzung erfüllen und weiteren wasserrechtlichen Anforderungen unterworfen sein.
Zur Auslegung der o.g. Regelung werden z.Zt. in den Ländern Vollzugshilfen (z.B. zu § 12 BBodSchV), Technische Regeln (LAGA M 20) und landesspezifische Vorgaben herangezogen.
Der daraus resultierende uneinheitliche Vollzug höherrangigen Rechts hat den Bundesgesetzgeber veranlasst mit einer Mantel-Verordnung festzulegen, welche Anforderungen beim
– Einbau von Ersatzbaustoffen
– Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
– Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser zu erfüllen sind.
Das Seminar nähert sich dieser neuen Schnittstellen-Problematik aus dem Blickwinkel der jeweils einschlägigen Rechtsbereiche und zeigt Lösungsvorschläge zu den Abgrenzungs- und Konkretisierungsproblemen auf.
Im Ergebnis soll den Praktikern und Rechtsanwendern eine orientierende Leitlinie an die Hand gegeben werden, die Inhalt und Bedeutung der jeweils anzuwendenden (künftigen) Bestimmungen für die Verwertung mineralischer Abfälle umfasst.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 389€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220425.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/A220425.ics
Programm
09.30 Uhr Einschlägige Grundlagen der Rechtsbereiche und Abgrenzungsfragen
– Zielsetzungen, Regelungshierarchie, Begriffs- und Regelungsgrenzen, Technische Regeln, Tongrubenurteil
Risikovorsorgende / gefahrenabwehrende Maßgaben des Gewässerschutzrechts
– Sorgfaltspflichten und Benutzungstatbestand
– Wasserrechtliche Vorsorgemaßstäbe
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Mindest-Anforderungen an den Nutzungserfolg gemäß Abfallrecht
– Stoffliche Qualitäten und weitere Verwertungsanforderungen
Bodenschutzrechtliche Vorsorgeanforderungen
– Vorsorgeanforderungen und die Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen
– Weitere einsatzkritische Anforderungen
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Der konkretisierte Besorgnisgrundsatz nach dem Entwurf der GrundwasserV
– Werteregelungen und Beurteilungsgrundsätze Maßnahmenbezogene Anforderungen gemäß dem Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung
– Regelungsbereiche und Abgrenzungen
– Stoffliche Einbauanforderungen und Zuordnung der zulässigen Bauweisen
14.15 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Maßnahmenbezogene Anforderungen gemäß dem Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung
Brennpunkte der geplanten Verordnung Verfüllungsbezogene Anforderungen gemäß Entwurf zur Novelle des § 12 BBodSchV
– Allgemeine Anforderungen an bodenähnliche Anwendungen
– Besonderheiten für Maßnahmen im durchwurzelten und nicht durchwurzelten Bodenbereich
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
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Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
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