Hohenstein prüft und zertifiziert FFP-Atemschutzmasken
Partikelfiltrierende Halbmasken (Filtering Face Pieces) dienen primär dem Eigenschutz ihrer Träger und sollen sie vor schädlichen Aerosolen, Partikeln und Tröpfchen schützen. Für FFP-Atemschutzmasken gibt es verschiedene Schutzstufen (FFP 1-3), abhängig davon, wie gut sie flüssige und feste Partikel zurückhalten. Im Arbeitsschutz sind sie Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und fallen unter die Kategorie III. Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 festgeschrieben, die Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen mit Probanden erfordert. Den verlässlichen Nachweis für die Sicherheit von FFP-Schutzmasken führt das Hohenstein Prüflabor in mehreren Prüfschritten durch:
- Mit einer Sichtprüfung beurteilen die Hohenstein Experten die korrekte Kennzeichnung, die Verständlichkeit der beiliegenden Anleitung zur Verwendung der Masken sowie die Funktionalität und Verpackung.
- Durch Laborprüfungen können u.a. Atemwiderstand, Durchlassgrad des Filtermediums und die nach innen gerichtete Leckage ermittelt werden. Die praktische Leistung von FFP-Masken wird durch realistische Tests mit Probanden beurteilt.
- Mithilfe von Probanden lassen sich auch weitere Parameter wie etwa die Hautverträglichkeit, das Sichtfeld oder der Komfort der Kopfbänderung beurteilen.
- Optionale Prüfungen wie z. B. die Prüfung von FFP-Masken auf schädliche Inhaltsstoffe vervollständigen den Sicherheitsnachweis.
Da seit Beginn der Pandemie besonders viele FFP-Atemschutzmasken mit zweifelhaften und sogar falschen Kennzeichnungen im Umlauf sind, ist eine verlässliche und neutrale Prüfung und Zertifizierung dieser Produkte unabdingbar. Hohenstein mit seiner langjährigen, umfangreichen Erfahrung bei der Prüfung und Zertifizierung von Persönlicher Schutzausrüstung bietet damit den idealen Service für Kunden, die Wert auf eine Prüfqualität „Made in Germany“ legen.
Als Prüflabor für Medizinprodukte ist Hohenstein auch in der Lage, medizinische Gesichtsmasken u.a. auf ihre bakterielle Filterleistung, den Differenzialdruck als Indikator für die Atmungsaktivität sowie die mikrobiologische Reinheit und Zytotoxizität zu prüfen. Medizinische Gesichtsmasken fallen unter die Medizinprodukteverordnung 2017/745 und erfüllen die Anforderungen gemäß EN 14683. Der Prüfdienstleister Hohenstein hat bereits im Juni 2020 mit der Einführung seines Qualitätslabels für Geprüfte Community Masken einen großen Schritt in Richtung Sicherheit und Funktionalität gemacht und prüft auch nach dem ersten europäischen Leitfaden für Alltagsmasken, dem CEN Workshop Agreement (CWA) 17553:2020.
Detaillierte Informationen finden sich unter www.hohenstein.de/FFP-Masken
Maskenverband Deutschland:
Im Maskenverband Deutschland wird die Kompetenz aller Maskenhersteller sowie Lieferanten in Deutschland gebündelt. Der Verband fördert die Vernetzung zwischen Politik und Unternehmen und hilft bei Fragen zur Produktion und Materialsuche, damit Deutschland auch weiterhin Schutzmasken-Produktionsstandort bleibt.
www.maskenverband-deutschland.de
Mit Hauptsitz in Bönnigheim, Deutschland, und 1.000 Mitarbeitern in den Niederlassungen und Laboren auf der ganzen Welt bietet Hohenstein seit 75 Jahren akkreditierte und unabhängige Dienstleistungen wie Prüfung, Zertifizierung, Forschung und Entwicklung textiler Produkte sowie Schulungen an. Produktlabels wie das Hohenstein-Qualitätslabel oder der UV STANDARD 801 unterstützen Hersteller und Händler bei ihren Marketingaktivitäten. Als Gründungsmitglied ist Hohenstein auch eines der wichtigsten Labore für Prüfungen im Rahmen der OEKO-TEX® Labels.
Hohenstein Institute
Schlosssteige 1
74357 Bönnigheim
Telefon: +49 (7143) 271-724
Telefax: +49 (7143) 271-51
http://www.hohenstein.de
Telefon: +49 (7143) 271-515
E-Mail: a.bartels@hohenstein.de