Kulturgut darf nicht zerstört oder unzugänglich gemacht werden!
Im Zuge des Verbotsverfahrens sind mehrere Lkw-Ladungen an Büchern, Tonträgern und Musikinstrumenten beschlagnahmt worden, insgesamt rund 50.000 Stück. Betroffen war auch das kurdische Musikarchiv, das so in der Türkei nicht existiert und weltweit als einzigartig gilt. Die über Jahre ehrenamtlich in Neuss zusammengetragene Sammlung hätte in der Türkei aufgrund der dortigen Unterdrückung der kurdischen Sprache und Kultur nicht angelegt werden können.
Das deutsche PEN-Zentrum und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben bereits 2019 die Verhältnismäßigkeit dieser Beschlagnahme bezweifelt und ein schnelles und transparentes Verfahren gefordert. Die Maßnahme wurde nicht mit dem Verbot einzelner Bücher oder Musikstücke begründet. Vielmehr erfolgte sie im Rahmen der Einziehung des Vereinsvermögens. Einige wichtige Titel des Mezopotamien Verlages konnten danach durch eine solidarische Aktion deutscher, schweizerischer und österreichischer Verlage erneut erscheinen, darunter auch Bücher des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan.
Nach Abschluss des Verbotsverfahrens ist offen, was mit dem beschlagnahmten Kulturgut geschieht. Das Bundesinnenministerium hat auf eine Anfrage im Bundestag im Juni 2019 eine "sachgerechte Behandlung" zugesagt. Danach soll nach "Bestandskraft der Verbotsverfügung" über die Verwendung des Vereinsvermögens entschieden werden.
PEN und Börsenverein fordern die Freigabe des seltenen und wertvollen Kulturguts der kurdischen Gemeinschaft. Es sollte Kurdinnen und Kurden sowie der kulturwissenschaftlichen Forschung in einer geeigneten Institution frei zugänglich sein.
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