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Safer Internet Day: Schutz vor Hackerangriffen

Es geht häufig schneller, als man denkt: Identitätsdiebstahl, geklaute Daten, das Geld ist weg, aber die Ware fehlt. Nicht nur für Unternehmen, auch für Privatpersonen steigt die Gefahr, Ziel von Cyberkriminalität zu werden. Immer mehr Menschen erledigen ihre Einkäufe und Geschäfte im Internet: Laut Statistischem Bundesamt sind die Umsätze im Onlinehandel seit 2015 deutlich gestiegen – deutlich beschleunigt durch die Corona-Pandemie.[1]Im deutschen Online-Shopping-Markt belief sich der Umsatz im Jahr 2020 auf 72,8 Milliarden Euro, ein Plus von 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. [2]Unter den vielen Anbietern, die im World Wide Web um Kundschaft werben, treiben aber auch Kriminelle ihr Unwesen. Anlässlich des Aktionstags Safer Internet Day am 8. Februar 2022 soll europaweit für ein besseres Sicherheitsbewusstsein im Internet sensibilisiert werden. Wie also können sich Privatpersonen möglichst sicher im Internet bewegen und vor Betrügern schützen?

Mit wenig Aufwand ist ein fundierter Schutz möglich

Überall, wo User Nutzerprofile oder Accounts anlegen, hinterlässt man Daten, die in falsche Hände gelangen können. Eine der größten Schwachstellen sind Passwörter: Oft sind diese zu leicht zu knacken, werden für verschiedene Profile genutzt und zu selten geändert. „Viele Menschen setzen zu leichtsinnig noch immer auf Passwörter wie ,123456‘, speichern das Passwort auf ihrem Endgerät oder loggen sich erst gar nicht richtig aus“, erklärt Jan Lagodny-Schlegel, Gothaer Experte für Internetschutz.

Für einen soliden Grundschutz im Netz kann man laut Lagodny-Schlegel bereits mit einigen einfachen Mitteln sorgen: „Immer Ausloggen, anspruchsvolle Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern. Ein Passwortmanager kann dabei unterstützen, den Überblick zu behalten.“ Außerdem sollten Internetnutzer Browser und Betriebssystem immer auf dem aktuellen Stand halten, das gleiche gilt für den Virenscanner und die Firewall. „Beim Online-Shopping sollte zudem darauf geachtet werden, dass über eine Seite eingekauft wird, auf der auch der Bezahlvorgang sicher ist“, rät der Gothaer Experte. „Ein wichtiger Indikator ist die Art der Datenübermittlung. Sensible Daten wie Name, Adresse und vor allem Kontodaten sollten nur verschlüsselt übertragen werden. So sollte bei allen Online Shops eine SSL-Verschlüsselung Standard sein. Die erkennt man daran, dass die entsprechende URL in der Browser-Adressleiste mit https:// und nicht nur mit http:// beginnt“, erklärt Lagodny-Schlegel. Grundsätzlich für alle Accounts gilt: Ausloggen nicht vergessen.

Welche Versicherung hilft im Fall der Fälle?

Wird der Account trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gehackt, gilt es Ruhe zu bewahren und schnell die richtigen Schritte einzuleiten. „Der betroffene Account sollte sofort gesperrt und das zugehörige Passwort geändert werden – sicherheitshalber alle anderen Passwörter gleich mit“, rät der Gothaer Experte. „Wenn zum Beispiel der E-Mail-Account betroffen ist, sollten Betroffene ihre Kontakte über den Angriff informieren, damit sich diese ebenfalls schützen können.“ Geht man einem betrügerischen Online-Händler auf den Leim und die bezahlte Ware wird nicht verschickt, sollte man unbedingt Anzeige erstatten.

Wer sichergehen will, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, kann sich zudem mit einer speziellen Versicherung schützen, die Vermögensschäden abdeckt. „Die Gothaer bietet dazu einen gesonderten Zusatzbaustein Internetschutz zur Hausratversicherung an“, berichtet Lagodny-Schlegel. Wird der Versicherte beispielsweise Opfer eines Hacking-Angriffs, wobei durch ein Schadprogramm die Zugangs- und Identifikationsdaten von Bankkonten geklaut und mit diesen Daten im Namen des Geschädigten Zahlungsvorgänge getätigt werden, ist der daraus resultierende Vermögensschaden versichert. Darüber hinaus sind Vermögensschäden ebenfalls abgedeckt, die aufgrund von Konflikten mit Online-Händlern oder durch den Diebstahl von Bankdaten wie beim Skimming oder Phishing entstehen.

Wer zahlt, wenn vom eigenen Rechner Schadsoftware versendet wird?

Nicht zuletzt sollten Geschädigte auch in ihre private Haftpflichtversicherung schauen, ob diese auch Ansprüche auf Schadenersatz erfasst, wenn zum Beispiel der eigene Account gehackt wird und dabei einen Schaden bei einem anderen anrichtet. „Denn, wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss laut gesetzlicher Haftpflicht Schadensersatz leisten. Dieses Prinzip gilt nicht nur, wenn man beim Nachbarn eine Vase kaputt macht. Wenn also vom eigenen Rechner Schadsoftware verschickt wird, der andere Rechner lahmlegt, muss man für den Schaden aufkommen“, erklärt Lagodny-Schlegel. So kann der Geschädigte den Zeitwert bzw. maximal den Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn der Computer nicht mehr repariert werden kann. Aber Vorsicht: In vielen älteren Policen ist der Schutz nicht enthalten. „Es lohnt sich definitiv in den Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob eine Deckung für elektronische Datennutzung bzw. Internetnutzung vorhanden ist“, rät Lagodny-Schlegel.

Über den Safer Internet Day
Der Safer Internet Day ist ein von der Europäischen Union initiierter, jährlich stattfindender weltweiter Aktionstag, um für ein besseres Sicherheitsbewusstsein im Internet zu sensibilisieren.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_N067_45.html

[2] https://de.statista.com/themen/247/e-commerce/

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