Bundesrat beschließt 11. AbwV ohne Anhang 40
Abweichend vom ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hatten die Ausschüsse des Bundesrates in ihrer Empfehlung zur 11. Abwasserverordnung (11. AbwV) vorgeschlagen, den Anhang 40 („Metallbearbeitung, Metallverarbeitung“) anzupassen. Dies hätte jedoch zu technisch kaum umsetzbaren Vorgaben für eine Vielzahl der ZVO-Mitgliedsunternehmen geführt, die massive Kosten nach sich gezogen hätten. Entsprechend hatte der ZVO gemeinsam mit Mitgliedern bei zahlreichen Ministerpräsidenten interveniert und war damit erfolgreich.
Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung das Votum des Bundesrates akzeptiert. Das Gesetzesvorhaben ist damit abgeschlossen und die 11. Novelle der Abwasserverordnung somit an dieser Stelle ohne den Anhang 40 beschlossen. Dieser soll nun binnen der nächsten Monate nachträglich überarbeitet werden.
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