Software

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kurz eAU

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll die bisherige, manuell erstellte Krankmeldung in Papierform, für alle gesetzlich Krankenversicherten entfallen. Der Wegfall der „gelben Zettel“, so die Planung, wird in 2 Stufen umgesetzt werden.

Was ist der aktuelle Stand:

  • Ab dem 01.01.2022 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Dazu übermittelt die Arztpraxis eine eAU an den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen GKV, von dort wird die eAU an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Der Krankenversicherte selbst erhält zunächst weiterhin eine herkömmliche AU in Papierform, die wie bisher beim Arbeitgeber abzugeben ist. Die Umsetzung des zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Verfahrens stockt derzeit, weil viele Praxen noch nicht entsprechend ausgestattet sind, um eine eAU digital zu erstellen.
  • Zum 01.07.2022 soll die eAU die herkömmliche AU ersetzen, d.h. der Krankenversicherte soll keine AU in Papierform mehr erhalten, sondern er meldet sich bei seinem Arbeitgeber z.B. telefonisch, per Mail, per Whats App krank und der Arbeitgeber muss seinerseits die eAU, z.B. vom GKV-Server, abrufen.
  • Diesen Abruf sieht der Gesetzgeber über das Lohnprogramm vor, weil vor einer Abfrage der eAU die Gültigkeit des Beschäftigungsverhältnis geprüft werden muss. Die eAU beinhaltet Beginn und Ende der Krankschreibung und ein Kennzeichen, wenn eine Folgeerkrankung vorliegt.

Diese Daten müssen heute von der herkömmlichen AU manuell in das ZEUS® Workforce Management eingepflegt werden. Zukünftig wird dieser Schritt digital möglich sein!

Die Lösung für ISGUS Kunden

ISGUS ist Softwarepartner der DATEV eG und kooperiert eng mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Die auf Basis modernster API Technologie bereitgestellten eAU Daten können digital in ZEUS® Workforce Management übernommen werden. Dieser Weg, eAU Daten in ZEUS® zu übernehmen, steht dann auch für andere Lohnanbieter zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ISGUS GmbH
Oberdorfstr. 18-22
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 (7720) 393-0
http://www.isgus.de

Ansprechpartner:
Larissa Vetter
Teamleitung Marketing
Telefon: +49 (7720) 393-0
Fax: +49 (7720) 393-184
E-Mail: marketing@isgus.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel