BMWi-Förderung „go-digital“ – Qualifizierte eSignatur für Beratungsunternehmen Pflicht
Das BMWi autorisiert eine Reihe von Beratungsunternehmen, um die KMU und Handwerksbetriebe bei der Suche nach individuellen Lösungen für ihren Online-Handel, bei der Digitalisierung ihres Geschäftsalltags und beim steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung zu unterstützen. Die Berater übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Autorisierte Berater benötigen QES
Eines der Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist der Besitz der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese entspricht der Schriftform gemäß § 126 BGB und wird im Rahmen der digitalen Antragstellung benötigt.
Die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist vorerst bis zum 28.02.2022 befristet. Für eine kurzfristige Realisierung der QES empfiehlt sich der Gebrauch der Fernsignatur/Handy-Signatur, mit der innerhalb von nur ca. 30 Minuten qualifiziert elektronisch signiert werden kann.
Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung der Fernsignatur, weitere Informationen und FAQs finden Sie unter https://www.secrypt.de/loesungen/fernsignatur-handy-signatur/.
Die im Jahr 2002 gegründete secrypt GmbH ist spezialisiert auf gesetzeskonforme elektronische Signaturen, E-Siegel und Zeitstempel, mit denen sich digitale Geschäftsprozesse optimieren, beschleunigen und sichern lassen. Zusammen mit seinen Partnern bietet secrypt praxisorientierte, flexible und einfach zu integrierende Lösungen an.
Die secrypt GmbH sorgt mit der digiSeal®-Produktfamilie für Authentizität, Manipulationsschutz und Vertraulichkeit von sensiblen elektronischen Daten. Das Unternehmen ist Gründungsmitglied des CCESigG und bringt seine Expertise unter anderem in den einschlägigen Fachgremien des BITKOM, des TeleTrusT und des Verbandes Sichere Digitale Identität e.V. ein.
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