Kinderrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung: EU-Lieferkettengesetz muss Kinder wirksam schützen
Im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses wird die Bundesregierung aufgefordert, über ein wirksames »EU-Lieferkettengesetz« auch die angekündigte Weiterentwicklung des deutschen Lieferkettengesetzes voranzutreiben. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen, dass die Rechte von Kindern dabei besonders berücksichtigt werden:
Kinder stellen fast ein Drittel der Weltbevölkerung, in vielen Ländern des globalen Südens ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung unter 18 Jahre alt. Kinder sind von den negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns am stärksten betroffen. Die meisten Kinderrechtsverletzungen wie Kinderarbeit im Bergbau oder die Belastung mit Umweltgiften in Landwirtschaft oder der Textilindustrie finden häufig am Anfang globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten statt. Deshalb ist es aus Sicht der Organisationen unverzichtbar, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, nicht nur bei ihren direkten Geschäftspartnern, sondern in ihren gesamten Wertschöpfungs- und Lieferketten Kinderrechtsrisiken zu identifizieren und wo nötig für wirksame Abhilfe, Prävention und Wiedergutmachung zu sorgen.
Damit würde das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus gehen und ihren kinderrechtlichen Verpflichtungen besser nachkommen.
Download Positionpapier zum EU-Lieferkettengesetz (PDF-Dokument)
Kontakt:
- Kindernothilfe: Angelika Böhling, +49 (0)203 7789 230, angelika.boehling@kindernothilfe.de
- Plan International Deutschland: Sascha Balasko, + 49 (0)40 607716 146, sascha.balasko@plan.de
- Save the Children: Claudia Kepp, +49 (0)170 7858 935, claudia.kepp@savethechildren.de
- terre des hommes: Barbara Küppers, +49 (0)541 7101 175, b.kueppers@tdh.de
- UNICEF Deutschland: Jenifer Stolz, + 49 (0)221 93650 315, presse@unicef.de
- World Vision Deutschland: Kristina Kreuzer, +49 (0) 30 240833615, kristina.kreuzer@wveu.org
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